Zentrale Pfandbriefinstitute

Die zentralen Pfandbriefinstitute der Schweiz werden von der SFMA auf der Grundlage der Prüfung und Berichterstattung durch zugelassene Prüfgesellschaften beaufsichtigt.

  • Pfandbriefgesetz
  • Pfandbriefverordnung

Einzigartige Schutzmassnahmen

Indirekte Aufsicht

Die SFMA ist für die laufende Aufsicht beider Pfandbriefinstitute zuständig, auf die sie sich verlässt weitgehend auf der Prüfung und Berichterstattung durch externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Prüfungsgesellschaften werden insbesondere mit folgenden Aufgaben beauftragt:

  • Finanzielle Rechnungslegungsvorschriften
  • Satzungen und aufsichtsrechtliche Anforderungen
  • gesetzliche Anforderungen zur Begebung von Pfandbriefen und zur Gewährung von Darlehen
  • gesetzliche Anforderungen zur Deckung von Pfandbriefen und Darlehen
  • gesetzliche Anforderungen zur Schätzung von Immobilienwerten und zur Berechnung von Beleihungsquoten.