Ratingagenturen
Beaufsichtigte Institute können für bestimmte regulatorische Zwecke die Ratings anerkannter Ratingagenturen nutzen. Durch die Anerkennung wird sichergestellt, dass die in der Regulierung verwendeten Ratings die Mindesterwartungen an Qualität und Integrität erfüllen.
Bewertungen für die aufsichtsrechtliche Berichterstattung
Banken, Versicherungen und andere beaufsichtigte Institute können sich bei der Berechnung regulatorischer Anforderungen oder der Erstellung von Berichten auf externe Ratings stützen, jedoch nur, wenn die geltenden Vorschriften dies zulassen und die Agentur für diesen Zweck anerkannt ist. Anerkennung bedeutet nicht, dass jede Bewertung befürwortet wird; Dies bedeutet, dass die Agentur den relevanten Rahmen für die regulatorische Nutzung erfüllt.
Internationale Anforderungen
Der Anerkennungsprozess berücksichtigt internationale Standards für Ratingagenturen, einschließlich Governance, Unabhängigkeit, Transparenz, Methodik, Interessenkonflikte und Qualitätskontrollen. Agenturen müssen über Prozesse verfügen, die eine konsistente Ratingerstellung unterstützen und es den Benutzern ermöglichen, die Bedeutung und Grenzen von Bewertungen zu verstehen.
Keine aufsichtsrechtliche Aufsicht
Anerkennung ist nicht dasselbe wie vollständige Aufsicht. Die SFMA überwacht anerkannte Ratingagenturen nicht wie Banken oder Versicherungen und überprüft nicht die Richtigkeit einzelner Ratings. Benutzer bleiben dafür verantwortlich, die Bewertungsannahmen zu verstehen und ihre eigene Risikobewertung durchzuführen.
Nutzung durch beaufsichtigte Institutionen
Institutionen, die Ratings für regulatorische Zwecke verwenden, sollten sicherstellen, dass das Rating zulässig, aktuell und für die betreffende Risikoposition oder das betreffende Instrument relevant ist. Sie sollten auch vermeiden, sich mechanisch auf Ratings zu verlassen, wenn eine interne Risikobewertung erforderlich ist.
Anerkannte Agenturen und Konkordanz
Die Seite enthält Links zu einem Anerkennungsdokument und Konkordanztabellen. Konkordanzinformationen sind wichtig, da Ratings agenturspezifische Skalen verwenden und die aufsichtsrechtliche Berichterstattung häufig eine Zuordnung zwischen diesen Skalen und den in Aufsichtsregeln verwendeten Kategorien erfordert. Beaufsichtigte Institute sollten die anerkannte Agentur, die Ratingklasse und die anwendbare Zuordnung überprüfen, bevor sie sich bei regulatorischen Berechnungen auf ein Rating verlassen.
Anerkennung sollte daher als Entscheidung über die Eignung für regulatorische Zwecke verstanden werden, nicht als Bestätigung eines Emittenten, Instruments oder einer individuellen Bewertung. Die Verantwortung für die interne Risikobewertung und die Prüfung, ob ein Rating für das jeweilige Exposure und die jeweilige Berechnungsmethode zulässig ist, bleibt bei den Instituten.