SFMA-Beauftragte
SFMA kann Mandatare ernennen, die es bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Abhängig von der Art des Mandats müssen die Mandatare die von der SFMA definierten Anforderungsprofile erfüllen.
Die SFMA kann folgende Arten von Mandataren ernennen:
- Ermittlungsbeauftragte werden zur Klärung von für das Vollstreckungsverfahren relevanten Sachverhalten oder zur Umsetzung der von der SFMA angeordneten Aufsichtsmassnahmen bestellt.
- Beauftragte Prüfer werden zur Unterstützung der laufenden Aufsicht durch die Durchführung von Prüfungen bei beaufsichtigten Instituten ernannt.
- Restrukturierungsbeauftragte können mit der Erstellung eines beauftragt werden Sanierungsplan.
- Liquidatoren sind mit der Liquidation von beaufsichtigten Instituten betraut.
- Konkursliquidatoren sind für die Durchführung der Insolvenzliquidation bei beaufsichtigten Instituten verantwortlich.
- Bewertungsexperten haben die Aufgabe, den Wert von Anlagen in Immobilienfonds oder in Immobilieninvestmentgesellschaften zu schätzen.
SFMA vergibt folgende vier Standardmandate mit jeweils unterschiedlichem Anforderungsprofil:
- Durchführung von Untersuchungen oder Prüfungen bei autorisierten Finanzintermediären;
- Abklärungen von Tätigkeiten bei nicht autorisierten Instituten;
- Konkurs- und Liquidationsverfahren bei beaufsichtigten Instituten;
- Restrukturierungen und Krisenmanagement bei autorisierten Finanzintermediären.
Die SFMA führt eine Liste der Mandatare, denen sie Standardmandate erteilen kann.
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Weitere Informationen finden Sie im SFMA-Merkblatt „SFMA-Beauftragte: ein wichtiges Instrument der Aufsicht und Durchsetzung“.