Richtlinien für Mandatare

Richtlinien für Mandatare sind Teil der institutionellen Informationen der SFMA.

SFMA-Mandatare werden auf Anordnung ernannt. Die SFMA konsultiert zunächst den beauftragten Mandatar, bevor sie das beaufsichtigte Institut informiert. Die Ernennungsordnung benennt den bestellten Mandatar, legt Inhalt und Zweck des Mandats fest und weist auf die damit verbundenen Kosten hin. Die durch Mandatare entstehenden Kosten werden von den beaufsichtigten Instituten getragen. Die Richtlinien zur ordnungsgemäßen Mandatserfüllung enthalten auch Einzelheiten zu den Rechten, Pflichten, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeiten eines Mandatars.

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