Einbindung der Stakeholder
Bevor die SFMA ihre eigenen Verordnungen und Rundschreiben erlässt, bindet sie die Interessenträger ein, indem sie eine Konsultation einleitet und einen erläuternden Bericht veröffentlicht. Diese Parteien haben dann die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Das Ergebnis der Konsultation wird veröffentlicht.
- Regulierungsprojekte des Staatssekretariats für internationale Finanzen (SIF)
SFMA bezieht die Stakeholder (beaufsichtigte Unternehmen und Kunden, wenn möglich) in die Ausarbeitung ihrer Verordnungen und Rundschreiben ein. Dies geschieht durch die Einleitung einer öffentlichen oder konferenzbasierten (mündlichen) Konsultation zu Regulierungsvorhaben. Auf eine Konsultation kann verzichtet werden, wenn eine Änderung eines Reglements der SFMA eine zwingende Vorgabe des übergeordneten Rechts ist, der Handlungsspielraum gering ist, es sich nur um technische Anpassungen bestehender Reglemente handelt oder der Inhalt keine wesentlichen Auswirkungen hat. Die SFMA veröffentlicht ihre Verordnungsentwürfe und erläuternden Berichte im Rahmen laufender Konsultationen. Bei abgeschlossenen Konsultationen werden auch Konsultationsberichte und ausgewählte Stellungnahmen der Befragten veröffentlicht, während spätere Überprüfungen von Vorschriften unter „Bewertung von Vorschriften“ zu finden sind. Weitere Informationen zu Finanzmarktregulierungsprojekten finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF).