Durchsetzung: Lizenzinhaber

SFMA überwacht fortlaufend die Einhaltung der Finanzmarktgesetze durch Lizenzinhaber. Sie geht allen Hinweisen auf Verstöße gegen das Aufsichtsrecht nach und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Compliance. Bei Bedarf eröffnet die SFMA ein Vollstreckungsverfahren.

Die Überwachung der Bewilligungsinhaber (Banken und Wertpapierfirmen, Versicherungen, Fondsleitungen und Verwalter kollektiver Vermögenswerte (Portfoliomanager)) und deren Einhaltung der Finanzmarktgesetze ist ein integraler Bestandteil der Aufsichtstätigkeit der SFMA. Zur laufenden Überwachung der bewilligten Portfolioverwalter und Treuhänder schaltet die SFMA Aufsichtsorganisationen ein. Bei festgestellten Gesetzesverstößen oder Unregelmäßigkeiten ergreift die SFMA Korrekturmassnahmen, die auch ein Vollstreckungsverfahren umfassen können. Der Zweck von Ziel dieses Verfahrens ist es, den Sachverhalt festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Gesetze durch die Lizenzinhaber sowie deren Eigentümer und Mitarbeiter wiederherzustellen.