Prüfstelle für Prospekte
Öffentliche Angebote von Wertpapieren in der Schweiz und Zulassungen von Wertpapieren zum Handel bedürfen grundsätzlich eines Prospekts. Der Prospekt muss vor der Veröffentlichung von einer Prüfstelle überprüft werden, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Prospektprüfung unterstützt den Anlegerschutz und die Markttransparenz. Es trägt dazu bei, dass Emittenten und Anbieter die Informationen bereitstellen, die Anleger benötigen, um die Wertpapiere, den Emittenten, die Risiken und die Bedingungen des Angebots oder der Zulassung zu verstehen.
Rolle des Prüforgans
Eine Prüfstelle prüft, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, formal vollständig ist und einheitlich dargestellt ist. Die Überprüfung stellt keine Garantie für die Qualität der Anlage dar und entbindet Emittenten, Anbieter und Berater nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Anerkennungsvoraussetzungen
Eine Stelle, die Prospekte prüft, muss über eine angemessene Organisation, Unabhängigkeit, qualifiziertes Personal, verlässliche Verfahren, klare Regeln und ausreichende Ressourcen verfügen. Es muss in der Lage sein, Eingaben innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen zu bearbeiten und Interessenkonflikte angemessen zu behandeln.
Vor der Veröffentlichung
Wenn eine Überprüfung erforderlich ist, muss der Prospekt vor der Veröffentlichung eingereicht werden. Der Emittent oder Anbieter sollte genügend Zeit für Fragen, Korrekturen und die endgültige Genehmigung einplanen. Verspätete oder unvollständige Einreichungen können das Angebot oder die Zulassung zum Handel verzögern.
Verantwortlichkeiten nach der Genehmigung
Wenn sich wesentliche Informationen ändern oder neue Fakten eintreten, muss der Prospekt möglicherweise ergänzt werden. Marktteilnehmer sollten die Entwicklungen während des Angebotszeitraums beobachten und die Aktualisierungspflichten in den geltenden Regeln einhalten.
Was eine Prüfstelle macht
Eine Prüfstelle prüft Prospekte vor der Veröffentlichung, wenn ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder die Zulassung zum Handel einen überprüften Prospekt erfordert. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf der Frage, ob der Prospekt die erforderlichen Informationen enthält, der erforderlichen Struktur folgt und gemäß den Prospektregeln veröffentlicht werden kann.
Die Überprüfung bedeutet nicht, dass die Behörde oder die Prüfstelle die Wertpapiere empfiehlt. Emittenten und Anbieter bleiben für die Richtigkeit des Prospekts und für dessen Aktualisierung verantwortlich, wenn sich wesentliche Fakten ändern. Anleger müssen die wirtschaftlichen Risiken weiterhin selbst einschätzen.
Überwachung und Änderungen
Eine Prüfstelle muss über qualifiziertes Personal, klare Regeln, Unabhängigkeit, angemessene Ressourcen und zuverlässige Prozesse für die Bearbeitung von Einreichungen verfügen. Sie unterliegt der behördlichen Zulassung und Aufsicht, Änderungen ihrer Organisation, Regeln oder Verantwortlichen können Melde- oder Genehmigungspflichten nach sich ziehen.
Die Behörde veröffentlicht Listen der zugelassenen Prüfstellen in Tabellen- und PDF-Form. Marktteilnehmer können diese Listen nutzen, um anerkannte Stellen zu identifizieren, bevor sie ein Wertpapierangebot oder eine Zulassung zum Handel planen.