Nationale und internationale Zusammenarbeit
SFMA kooperiert mit anderen schweizerischen und ausländischen Behörden zur Durchsetzung von Finanzmarktgesetzen.
Behörden kooperieren sowohl in der Schweiz als auch international und koordinieren ihre Ermittlungen.
Internationale Zusammenarbeit
SFMA kann zur Unterstützung ihrer Durchsetzungsaktivitäten Informationen und Dokumente von ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden anfordern. Zudem gehen jedes Jahr mehrere Hundert Unterstützungsanfragen von ausländischen Behörden ein, etwa wenn ein Kunde ein Konto bei einer Schweizer Bank genutzt hat, um Marktmissbrauch an einer Devisenbörse zu begehen.
Internationale Zusammenarbeit: ein- und ausgehende Anfragen (2021–2025) Die jährlich von der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) erstellten Statistiken zeigen, dass die SFMA zu den Behörden gehört, die weltweit die meisten Anfragen erhalten, und dass ausländische Behörden mit der Bearbeitung dieser Anfragen durch die SFMA überwiegend zufrieden sind. SFMA trägt damit seinen Teil zu den weltweiten Bemühungen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch bei. Lesen Sie mehr über internationale Zusammenarbeit
Nationale Zusammenarbeit
Innerhalb der Schweiz arbeitet die SFMA bei der Durchsetzung des Finanzmarktrechts hauptsächlich mit den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone zusammen, handelt im Rahmen der geltenden Gesetze und koordiniert die Ermittlungen soweit möglich. Lesen Sie mehr über nationale Zusammenarbeit
Diagramme und visuelle Informationen
