Fit-and-proper-Anfragen ausländischer Behörden
Ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden können ihre Fit-and-Proper-Anfragen an die SFMA richten. Sie sollten hierfür das untenstehende Formular verwenden.
- Weitere Informationen zu Aufsichtsorganisationen (AO)
- Weitere Informationen zu Selbstregulierungsorganisationen (SRO)
- Weitere Informationen zu Vermögensverwaltern und Treuhändern
Als ausländische Behörde können Sie bei der SFMA Informationen anfordern, die zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit von Personen oder Unternehmen mit Bezug zur Schweiz auf dem von der anfragenden Behörde beaufsichtigten Finanzmarkt erforderlich sind. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das untenstehende Formular. SFMA garantiert, dass die bereitgestellten Informationen vertraulich behandelt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Weitere Informationen zu juristischen Personen finden Sie im Central Business Name Index zefix.ch.
| Bilaterales MoU mit SFMA |
| IAIS MMoU |
| IOSCO MMoU |
| IOSCO EMMoU |
| Andere |
| Person hat ihren Sitz in der Schweiz |
| Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz |
| Das Unternehmen ist eine lizenzierte Institution in der Schweiz |
| Sonstige Basis |
| Bilaterales MoU mit SFMA: Vertraulichkeit und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß dem geltenden bilateralen MoU werden ausdrücklich gewährleistet. |
| Vertraulichkeit und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß Artikel 5 des IAIS MMoU werden ausdrücklich gewährleistet garantiert. |
| IOSCO MMoU: Vertraulichkeit gemäß Artikel 11 des IOSCO MMoU und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß Artikel 10 des IOSCO MMoU werden ausdrücklich garantiert. |
| IOSCO EMMoU: Vertraulichkeit gemäß Artikel 7 des IOSCO EMMoU und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß Artikel 6 Die IOSCO EMMoU werden ausdrücklich zugesichert. |
| Sonstige Grundlage: Die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen und deren Verwendung ausschließlich zur Durchsetzung des Finanzmarktrechts im Rahmen des in der Eignungsprüfung angegebenen Zwecks werden ausdrücklich zugesichert. |
| Einwilligung für SFMA, die angeforderten Informationen von der SO zu erhalten |
| Keine Zustimmung, um Informationen von der SO zu erhalten |
| Einwilligung, die angeforderten Informationen von der SRO zu erhalten |
| Keine Zustimmung dazu Informieren Sie sich bei der SRO |