Fit-and-proper-Anfragen ausländischer Behörden

Ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden können ihre Fit-and-Proper-Anfragen an die SFMA richten. Sie sollten hierfür das untenstehende Formular verwenden.

  • Weitere Informationen zu Aufsichtsorganisationen (AO)
  • Weitere Informationen zu Selbstregulierungsorganisationen (SRO)
  • Weitere Informationen zu Vermögensverwaltern und Treuhändern

Als ausländische Behörde können Sie bei der SFMA Informationen anfordern, die zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit von Personen oder Unternehmen mit Bezug zur Schweiz auf dem von der anfragenden Behörde beaufsichtigten Finanzmarkt erforderlich sind. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage das untenstehende Formular. SFMA garantiert, dass die bereitgestellten Informationen vertraulich behandelt und nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Weitere Informationen zu juristischen Personen finden Sie im Central Business Name Index zefix.ch.

Bilaterales MoU mit SFMA
IAIS MMoU
IOSCO MMoU
IOSCO EMMoU
Andere
Person hat ihren Sitz in der Schweiz
Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Schweiz
Das Unternehmen ist eine lizenzierte Institution in der Schweiz
Sonstige Basis
Bilaterales MoU mit SFMA: Vertraulichkeit und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß dem geltenden bilateralen MoU werden ausdrücklich gewährleistet.
Vertraulichkeit und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß Artikel 5 des IAIS MMoU werden ausdrücklich gewährleistet garantiert.
IOSCO MMoU: Vertraulichkeit gemäß Artikel 11 des IOSCO MMoU und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß Artikel 10 des IOSCO MMoU werden ausdrücklich garantiert.
IOSCO EMMoU: Vertraulichkeit gemäß Artikel 7 des IOSCO EMMoU und die Verwendung der bereitgestellten Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck gemäß Artikel 6 Die IOSCO EMMoU werden ausdrücklich zugesichert.
Sonstige Grundlage: Die Vertraulichkeit der bereitgestellten Informationen und deren Verwendung ausschließlich zur Durchsetzung des Finanzmarktrechts im Rahmen des in der Eignungsprüfung angegebenen Zwecks werden ausdrücklich zugesichert.
Ja
Nein
Ja
Nein
Einwilligung für SFMA, die angeforderten Informationen von der SO zu erhalten
Keine Zustimmung, um Informationen von der SO zu erhalten
Einwilligung, die angeforderten Informationen von der SRO zu erhalten
Keine Zustimmung dazu Informieren Sie sich bei der SRO