Aufsicht im Versicherungsbereich

SFMA verfolgt bei der Aufsicht über Versicherungsunternehmen einen prinzipienbasierten, risikoorientierten Ansatz. Je größer das Risikopotenzial eines Versicherungsunternehmens, desto intensiver ist die Aufsicht.

SFMA ordnet alle beaufsichtigten Institute einer von fünf Aufsichtskategorien zu. Diese Kategorisierung ermöglicht es der SFMA, ein angemessenes Aufsichtsniveau zu implementieren und ihre Ressourcen effektiv einzusetzen.

Instrumente

Versicherungsunternehmen werden je nach Kategorie mehr oder weniger intensiv beaufsichtigt. Einige Überwachungsinstrumente sind bekannt und wurden in der Vergangenheit erfolgreich eingesetzt, während andere einen neuen dynamischen prozessbasierten Ansatz verfolgen. Im Allgemeinen sind sie entweder:

  • sektorübergreifend oder
  • sektorspezifisch.

Gruppen und Konglomerate

Für beaufsichtigte Versicherungsgruppen und Versicherungskonglomerate wendet die SFMA zusätzlich zur Aufsicht über die einzelnen Einheiten die Gruppenaufsicht an.

Jahresbericht und Aufsichtsbericht

Versicherungsunternehmen müssen per 31. Januar einen Jahresbericht erstellen Dezember jeden Jahres sowie einen Aufsichtsbericht für die SFMA. Einen jährlichen Überblick über die Branche gibt die SFMA in ihrem Bericht zum Versicherungsmarkt. Der Bericht enthält allgemeine Informationen zum Markt in der Schweiz inklusive aggregierter branchenspezifischer Bilanz- und Gewinn- und Verlustdaten.

Filialen ausländischer Versicherungsgesellschaften

Filialen ausländischer Versicherungsgesellschaften unterliegen der Aufsicht der SFMA. Sie sind verpflichtet, einen Jahresabschluss nach schweizerischem Recht zu erstellen und Jahresberichte und Aufsichtsberichte einzureichen.