Individuelle Lebensversicherung
Obwohl die SFMA die für individuelle Lebensversicherungen geltenden Tarife nicht genehmigen muss, schreibt sie doch bestimmte besondere Anforderungen vor, darunter solche für technische Zinssätze und Rückkaufwerte.
Im Gegensatz zu betrieblichen Rentensystemen verlangt das Gesetz von Lebensversicherern keine Genehmigung ihrer Tarife. Dennoch müssen die Produkte bestimmte besondere Anforderungen erfüllen.
Höchsttechnischer Zinssatz
Gemäß § 121 Versicherungsaufsichtsverordnung (VAG) darf der technische Zinssatz für die Preisgestaltung in Lebensversicherungen (mit Ausnahme der betrieblichen Altersversorgung) grundsätzlich den angepassten gleitenden Vierjahresdurchschnitt des Referenzzinssatzes nicht überschreiten. In begründeten Fällen kann die SFMA diese Grenze ändern. Sie gibt den aktuellen Zinssatz öffentlich bekannt.