Aufsicht über Selbstregulierungsorganisationen

SFMA beaufsichtigt anerkannte Selbstregulierungsorganisationen (SROs) im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die SFMA ordnet die SROs je nach Mitgliederzahl, Struktur, Organisation und Aufsichtspolitik verschiedenen Risikokategorien zu.

Selbstregulierungsorganisationen müssen von der SFMA für ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung anerkannt werden. SROs unterliegen der Aufsicht ab dem Zeitpunkt ihrer Anerkennung. Die SFMA überwacht aktiv und direkt, ob SROs die Geldwäschereivorschriften einhalten. SROs der Aufsichtskategorie 6 unterliegen jedoch keiner prudenziellen Aufsicht.

Jährliche Risikoanalyse und -kategorisierung

Einmal pro Jahr führt die SFMA eine Risikoanalyse und -kategorisierung für SROs durch, wobei insbesondere deren Mitgliederstruktur, ihre Geschäfts-, Risiko- und Aufsichtspolitik sowie ihre Organisation berücksichtigt werden. Die Risikokategorie, der eine SRO zugeordnet wird, bestimmt die Intensität und Häufigkeit der von der SFMA jeweils eingesetzten Aufsichtsinstrumente.

Aufsichtsinstrumente

Zu den Aufsichtsinstrumenten gehören periodische Aufsichtsüberprüfungen vor Ort, regelmässige bilaterale Aufsichtsgespräche sowie die Analyse der Jahresberichte einer SRO. Alle SROs erhalten je nach Risikokategorie einmal jährlich oder alle zwei Jahre Beurteilungsschreiben, in denen sie etwaige Schwachstellen aufzeigt und auf Handlungsbedarf hinweist. Darüber hinaus organisiert die SFMA Treffen mit allen SROs als Forum zur Diskussion allgemeiner Herausforderungen bei der operativen Umsetzung des GwG.