Ausgehende Anfragen der SFMA

Die schweizerischen Kooperationsbestimmungen erlauben es der SFMA, ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden um Unterstützung zu bitten, indem sie in ihrem Besitz befindliche Informationen an die SFMA weitergeben. Dies hilft der SFMA, die Umsetzung des Finanzmarktrechts zu beschleunigen.

  • Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMASG)

Gemäß Artikel 42 Abs. Gemäss Art. 1 FINMAG kann die SFMA von ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden Auskünfte über nicht zugelassene Finanzintermediäre und die Aufsicht über Märkte und Institutionen verlangen (Hilfeersuchen). Dabei handelt es sich in der Regel um börsenrechtliche Untersuchungen zum Marktverhalten. Im Jahr 2025 stellte die SFMA 39 Unterstützungsanfragen, von denen 27 Lizenzinhaber betrafen, neun im Zusammenhang mit unerlaubten Aktivitäten und drei mit der Marktaufsicht.

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