Ermittlungen: Lizenzinhaber
SFMA geht allen Informationen nach, die sie über Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße von Lizenzinhabern erhält, und entscheidet, ob sie ein Durchsetzungsverfahren einleiten muss oder nicht.
SFMA leitet Untersuchungen ein, wenn sie Informationen über Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße erhält. Diese Informationen stammen typischerweise aus ihrer Aufsichtstätigkeit, Meldungen anderer Behörden im In- und Ausland sowie Beschwerden von Anlegern und Kunden. Die Untersuchungen zielen darauf ab, festzustellen, ob ein Vollstreckungsverfahren erforderlich ist oder ob die Unregelmäßigkeit im Rahmen der normalen Aufsicht behandelt werden kann.
Informelle Untersuchungen
- Die SFMA verfügt über kein formelles Verfahren zur Durchführung von Untersuchungen.
- In den meisten Fällen klärt sie den Sachverhalt, indem sie sich direkt an den betreffenden Lizenzinhaber oder dessen Prüfgesellschaft wendet, die entsprechenden Dokumente anfordert und gegebenenfalls die Räumlichkeiten des Lizenzinhabers besucht. Lizenzinhaber haben umfassende gesetzliche Informations- und Meldepflichten gegenüber der SFMA.
- Die SFMA kann durch Hilfegesuche oder von den betroffenen Investoren und Kunden zusätzliche Informationen im In- und Ausland einholen.
Entscheidung zur Durchführung eines formellen Vollstreckungsverfahrens
Die Entscheidung zur Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens gegen einen Lizenzinhaber, dessen oberstes Management, Eigentümer oder Mitarbeiter auf der Grundlage von Untersuchungen wird normalerweise vom Enforcement Committee (ENA) des SFMA-Vorstands getroffen (z. B. für Lizenzinhaber in Aufsichtskategorien 1 und 2 sowie Einzelpersonen) und Interventions- und Eskalationsausschuss (IEK) (z. B. für Bewilligungsinhaber aller anderen Aufsichtskategorien) oder bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung der Verwaltungsrat der SFMA. Abhängig vom Ergebnis der Ermittlungen entscheidet die SFMA auch über die Einreichung einer Strafanzeige.