Vollstreckungsverfahren gegen Lizenzinhaber
SFMA führt jedes Jahr zahlreiche Durchsetzungsverfahren gegen Lizenzinhaber, deren oberstes Management und Personal und manchmal auch gegen Inhaber qualifizierter Beteiligungen durch. Sie kann diese Verfahren nur dann öffentlich machen, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Interesse daran besteht.
Nach Abschluss der informellen Untersuchungen entscheidet die SFMA über die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens.
Dokumente
Ablauf des Vollstreckungsverfahrens
- Die SFMA informiert die Beteiligten über die Einleitung des Verfahrens unter Angabe der vermuteten Rechtsverstöße. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Rechte und Pflichten der Parteien nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG).
- Detailliertere Beweise werden dann durch die Anforderung weiterer Dokumente, die Beauftragung eines Ermittlungsbeamten und/oder die Durchführung von Aufsichtsprüfungen und Befragungen vor Ort erhoben.
- Nach Abschluss dieser Phase können die Parteien ihre Ansichten zu den Beweisen darlegen. Sie werden in der Regel um ihre Meinung zu den beabsichtigten Massnahmen der SFMA gebeten.
- Die Strafverfolgung leitet das Ergebnis der Beweisaufnahme und die Antworten zusammen mit einem Entscheidungsentwurf an das Enforcement Committee (ENA) weiter. Die ENA entscheidet über die anzuordnenden Maßnahmen gegen die Konzessionsinhaber bzw. die entsprechenden Mitglieder der obersten Geschäftsführung, Eigentümer und Mitarbeiter oder beschließt die Einstellung des Verfahrens.
Durchsetzungsverfahren werden in der Regel nicht veröffentlicht
SFMA führt jedes Jahr eine Vielzahl von Durchsetzungsverfahren gegen Konzessionsinhaber und – zumeist im Anschluss daran – deren oberste Geschäftsführung, Eigentümer und Mitarbeiter durch. Über einzelne Vollstreckungsverfahren wird die Öffentlichkeit grundsätzlich nicht informiert, es sei denn, es besteht ein besonderes aufsichtsrechtliches Interesse daran. Zu diesem Zweck hat sie eine Kommunikationsrichtlinie erlassen. Die SFMA veröffentlicht außerdem einen jährlichen Durchsetzungsbericht, der anhand anonymisierter Fallstudien detaillierte Einblicke in ihre Durchsetzungspraxis bietet.