Registrierung für gebundene Versicherungsvermittler gemäß Art. 42 Abs. 4 IOA
Mit diesem Formular soll es gebundenen Versicherungsvermittlern, die eine Tätigkeit im Ausland in einem Land aufnehmen möchten, in dem ein Registereintrag in der Schweiz erforderlich ist, ermöglicht werden, einen Eintrag im öffentlichen SFMA-Register zu erstellen. Weitere vertraglich gebundene Vermittler sind im Register nicht aufgeführt. Wenn Sie ein ungebundener Vermittler sind, registrieren Sie sich bitte auf der Umfrage- und Antragsplattform (EHP).
Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Einblick in die Registrierung für gebundene Versicherungsvermittler gemäß Art. 42 Abs. 4 ioa Thema. Darin wird erläutert, wann eine Bewilligung, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden müssen und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.
Regulierungsschwerpunkt
Im Fokus der Prüfung steht, ob der Antragsteller in einer Weise organisiert ist, die für die Registrierung für gebundene Versicherungsvermittler nach Art. 42 Abs. 4 ioa im Bereich Versicherungsvermittler. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.
Laufende Pflichten
Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung bewertet werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten die Genehmigungsgrundlage an ihr tatsächliches Betriebsmodell anpassen.
Vorbereitung einer vollständigen Akte
Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.