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04. Juni 2026 Medienmitteilung 2026

SFMA fügt Leitlinien zur Geldwäsche-Risikoanalyse hinzu

Die SFMA hat zahlreiche Geldwäscherei-Risikoanalysen erneut überprüft und die Merkblätter 05/2023 für Banken und FINIG-Institute um Anmerkungen ergänzt.

Die SFMA hat erneut vielfältige Geldwäscherei-Risikoanalysen beurteilt und die Wegleitung 05/2023 um weitere Beobachtungen für Banken und FINIG-Institute ergänzt. Die Überprüfung würdigte Fortschritte und zeigte gleichzeitig auf, wo Institutionen die Analyse effektiver gestalten können.

Nach der Veröffentlichung der Weisung 05/2023 überprüfte die SFMA ausgewählte Risikoanalysen von über 30 im Frühjahr 2023 überprüften Banken erneut und prüfte Analysen anderer Banken und FINIG-Institutionen. Die Banken hatten die Art und Weise, wie sie Risikotoleranz definieren und die Risikoanalyse strukturieren, verbessert. Einige FINIG-Institutionen wandten Teile der früheren Leitlinien bereits sinngemäß an.

Auch für diese Institute sind die methodischen Grundsätze zur Erstellung von Risikoanalysen relevant, wobei der erforderliche Detaillierungsgrad aufgrund der in der Regel geringeren Risikoexposition unterschiedlich sein kann.

SFMA stellte weiterhin fest, dass Bereiche verbessert werden mussten. Einige Institute schlossen bestimmte Länder, Kundengruppen, Dienstleistungen oder Produkte nicht eindeutig aus oder die Ausschlüsse passten nicht genau genug zum Geschäftsmodell. In anderen Fällen wurden bei der Erstellung der Risikoanalyse methodische Grundsätze nicht konsequent angewendet.

Eine Geldwäsche-Risikoanalyse ist ein zentrales Managementinstrument. Es definiert die Risikotoleranz, gibt verbindliche Leitlinien für das Anti-Geldwäsche-Rahmenwerk vor und trägt dazu bei, dass Ressourcen, Prozesse und Kontrollen auf die Risiken und rechtlichen Pflichten des Instituts abgestimmt sind.