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21. April 2026 Medienmitteilung 2026

Jahresmedienkonferenz der SFMA 2026

Die SFMA überprüfte ihre Aufsicht im Jahr 2025, einschließlich Resilienzarbeit, Inspektionen, Kundenschutz, Durchsetzungsgrenzen und Ressourcenwachstum.

Auf ihrer jährlichen Medienkonferenz erläuterte die SFMA die Hauptbereiche ihrer Aufsicht im Jahr 2025. Es verfolgte einen proportionalen, risikobasierten Ansatz, stärkte die Widerstandsfähigkeit der beaufsichtigten Institute und konzentrierte sich auf die frühzeitige Erkennung neu auftretender Risiken.

Die SFMA veröffentlichte ihren Jahresbericht 2025 und stellte entsprechende Statistiken und Daten zu Vollstreckungsfällen online zur Verfügung.

Stabilität in einem herausfordernden Umfeld

SFMA blickte auf ein Jahr zurück, das von erhöhten finanziellen und nichtfinanziellen Risiken geprägt war. Makroökonomische und geopolitische Spannungen sorgten für zusätzliche Volatilität, sodass die Behörde die Widerstandsfähigkeit und Früherkennung von Risiken der beaufsichtigten Institute weiter stärkte. Im Frühjahr 2025 hat sich die SFMA intern neu organisiert, um die verstärkte Aufsicht effektiver und effizienter zu gestalten.

Verhältnismäßige Resilienz- und Präventionsarbeit

Im Jahr 2025 identifizierte die SFMA systemische und betriebliche Risiken durch Inspektionen, Audits, Stresstests und Datenerhebungen. Sie führte 113 gezielte Vor-Ort-Kontrollen bei Banken durch, davon 42 bei der UBS, 43 bei Versicherern und 20 in der Vermögensverwaltung. Die Überprüfungen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Aufsichtskategorien 1 bis 3, während kleinere oder risikoärmere Institute eher durch Daten und gezielte Inspektionen überwacht wurden.

Die SFMA führte auch Stresstests durch, darunter die ersten Liquiditätsstresstests für Schweizer Anlagefonds, und ergriff Maßnahmen, wenn die Stresstestergebnisse 2025 unbefriedigend waren.

Bei Banken verstärkte die SFMA ihre direkten, eingehenden Untersuchungen zu Corporate Governance, Risikomanagement, Risikokultur und Geschäftsmodellen. Bei festgestellten gravierenden Mängeln waren die Institutionen verpflichtet, diese schnell zu beheben. Die SFMA verhängte in 14 Fällen institutsspezifische Kapitalaufschläge, in 7 Fällen Beschränkungen der Geschäftstätigkeit oder Übernahmeverbote und leitete in 15 Fällen Vollstreckungsverfahren ein.

Die Dialoge zur Kapitalplanung wurden auf die Größe und das Risikoprofil jedes Instituts zugeschnitten. Systemrelevante Banken mussten zeigen, wie sie in bestimmten Stressszenarien auf ungünstige Kapitalentwicklungen reagieren würden. SFMA bewertete außerdem den zusätzlichen Liquiditätsbedarf ab Anfang 2025 und überprüfte Notfall- und Wiederherstellungspläne. Versicherungskonzerne haben im Jahr 2025 erstmals Sanierungspläne vorgelegt, die Bewertung ist für 2026 geplant.

Cyber- und Outsourcing-Risiken

Das Cyberrisiko blieb ein wesentliches nichtfinanzielles Risiko. Bei fast der Hälfte der der SFMA im Jahr 2025 von beaufsichtigten Instituten gemeldeten Cyberangriffe waren Dienstleister oder Outsourcing-Partner im Visier, mit direkten Auswirkungen auf die beaufsichtigten Institute. SFMA erwartet robuste IKT-Krisenszenarien und geeignete Cyber-Abwehrmaßnahmen und führte Vor-Ort-Inspektionen bei Outsourcing-Partnern durch, um das Lieferkettenmanagement zu verstehen. Einige Institutionen haben ausgelagerte Funktionen nicht ausreichend erfasst, dokumentiert oder überwacht.

Kundenschutz

Die SFMA gab an, dass ihre Aufsicht im Jahr 2025 Anleger, Gläubiger und Versicherungsnehmer schützte. In der Krankenzusatzversicherung sicherte sie sich nur moderate Prämienanpassungen und in mehreren Fällen Prämiensenkungen. Insbesondere in Genf und der Waadt wurden weiterhin intransparente Abrechnungspraktiken von Kliniken und Ärzten gestoppt und die Versicherungsnehmer künftig vor überhöhten Rechnungen geschützt.

Im Asset Management hat die SFMA weitere Portfoliomanager aufgrund von Mängeln, oft im Zusammenhang mit Eignungsverhaltensregeln, einer intensiven Aufsicht unterstellt. Es wirkte auch dem Greenwashing entgegen, sodass Anleger nicht in die Irre geführt wurden.

Bei der Aufsicht über Versicherungsvermittler erläuterte die SFMA die seit 2024 geltenden Anforderungen, lehnte viele Registrierungsanträge von nicht qualifizierten Vermittlern ab, erhielt Hunderte von Fehlverhaltensanzeigen, leitete 271 weitere Untersuchungen ein und löschte verschiedene Vermittler aus dem öffentlichen Register.

Auch die SFMA unterstützte Innovationen, indem sie 2025 das erste DLT-Handelssystem der Schweiz lizenzierte und gleichzeitig gegen Missbrauch vorging. Es unterstützte Gesetzesänderungen zum Schutz von Gläubigern und Investoren beim Kauf, Handel und Transfer von Kryptowährungen und drängte beaufsichtigte Institutionen, die Kryptodienste anbieten, zur Verwaltung betrieblicher Risiken, insbesondere Verwahrungsrisiken.

Grenzen der Durchsetzungskommunikation

Die SFMA schloss im Jahr 2025 55 Enforcementverfahren in allen Aufsichtsbereichen und Institutstypen ab. In diesen Fällen wurden strenge gesetzliche Anforderungen an eine aktive Kommunikation nicht erfüllt oder eine richterliche Anordnung verhinderte die Kommunikation.

Die Behörde ging auch gegen unerlaubte Finanzmarktaktivitäten vor. Basierend auf Berichten der Öffentlichkeit, anderer Behörden und ihrer eigenen Aufsicht hat sie rund 450 Ermittlungen gegen möglicherweise nicht autorisierte Unternehmen und Einzelpersonen eingeleitet und mehr als 300 Einträge in ihre Warnliste aufgenommen, ein Rekordwert.

Wachstum durch neue Aufgaben und Risiken

Intensivierte und vorausschauende Betreuung erhöhte den Personalbedarf. Seit 2024 hat die SFMA rund 10.000 Versicherungsvermittler beaufsichtigt, wobei die Risiken gewachsen sind oder sichtbarer geworden sind. Sie wird mehr Kontrollen selbst durchführen, sich weniger auf externe Prüfer verlassen und diese risikobasierter einsetzen. Die durchschnittlichen unbefristeten Vollzeitäquivalente stiegen von 554 im Jahr 2024 auf 617 im Jahr 2025.

Die Betriebskosten stiegen von CHF 154 Millionen im Jahr 2024 auf CHF 172 Millionen im Jahr 2025, was einem Anstieg von CHF 18 Millionen entspricht. Die Kosten wurden durch Aufsichtsgebühren und Abgaben gedeckt, nicht durch Steuergelder.

Ausblick

Die SFMA wird die Regulierung weiterhin verhältnismäßig und risikobasiert anwenden und durchsetzen. Kleinere und risikoärmere Institute unterliegen einer weniger intensiven Aufsicht und die Behörde wird gegebenenfalls von ihrem Ermessen Gebrauch machen.

Etwa 90 % der Durchsetzungsuntersuchungen stellen die Rechtskonformität innerhalb von etwa drei Monaten wieder her. Bei den verbleibenden 10 % dauert der Prozess länger und die SFMA stößt an die Grenzen ihrer derzeitigen Befugnisse. SFMA plädiert daher weiterhin für ein Rechenschaftsregime, Bußgeldbefugnisse, eine aktivere öffentliche Kommunikation über abgeschlossene Verfahren und frühere Interventionsbefugnisse.