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SFMA ernennt Prüfungsbeauftragter bei der MBaer Merchant Bank AG
Die SFMA hat einen Revisionsbeauftragten bei der MBaer Merchant Bank AG bestellt, während ein entsprechendes Vollstreckungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig war.
Das US Financial Crimes Enforcement Network gab bekannt, dass es die MBaer Merchant Bank AG als ein Finanzinstitut betrachtet, das vor allem wegen Geldwäsche Anlass zur Sorge gibt. SFMA steht sowohl mit der Bank als auch mit FinCEN in Kontakt. Ein zuvor von der SFMA abgeschlossenes Vollstreckungsverfahren war vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig und die SFMA bestellte einen Prüfungsbeauftragten bei der Bank.
Drei Wochen zuvor hatte die SFMA ein Durchsetzungsverfahren gegen die MBaer Merchant Bank AG bezüglich der Anti-Geldwäscherei-Vorschriften und des sanktionsbezogenen Risikomanagements abgeschlossen. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da die Bank Berufung beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hatte. Das Gericht ordnete für die Dauer des Verfahrens flankierende Massnahmen an und die SFMA konnte während der Anhängigkeit der Berufung keine eigenen Massnahmen bei der Bank umsetzen.
Das FinCEN hat die MBaer Merchant Bank AG als Finanzinstitut eingestuft, bei dem es vor allem um Geldwäsche geht, und schlägt Maßnahmen gemäß Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act vor. Der Vorschlag würde es US-Banken verbieten, Korrespondenzkonten für die MBaer Merchant Bank AG oder in deren Namen zu eröffnen oder zu führen. Die vorgeschlagene Maßnahme befindet sich in der öffentlichen Konsultation.
Auf Grundlage des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und eines bilateralen Memorandum of Understanding zwischen den Behörden steht die SFMA mit FinCEN in Kontakt.