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SFMA eröffnet Konsultation zur überarbeiteten Geldwäschereiverordnung
Die SFMA hat eine Konsultation zu Änderungen des AMLO-SFMA eröffnet. Die Einreichungsfrist läuft vom 12. Mai bis zum 9. Juni 2026.
Die SFMA hat am 12. Mai 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Geldwäschereiverordnung eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 9. Juni 2026.
Die Verordnung regelt, wie Finanzintermediäre ihre Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen. Aufgrund von Änderungen des übergeordneten Geldwäschebekämpfungsgesetzes, der Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force und der Notwendigkeit, die aktuelle Aufsichtspraxis in ausgewählten Bereichen zu kodifizieren, ist eine Überarbeitung erforderlich.
Der Entwurf verlangt von Finanzintermediären, die Eigentums- und Kontrollstruktur eines Kunden zu verstehen. Darüber hinaus werden Maßnahmen festgelegt, die sie ergreifen müssen, um Verstöße gegen Zwangsmaßnahmen nach dem Embargogesetz zu verhindern.
Für Korrespondenzbankbeziehungen sehen die Neufassungen vor, dass Zahlungen über Durchlaufkonten nur dann im Namen der Kunden eines Kunden ausgeführt werden dürfen, wenn der Kunde auf Anfrage die für seine Sorgfaltspflichten erforderlichen Kundeninformationen bereitstellen kann. Auch wenn ein Vertragspartner für einzelne Kunden Unterkonten führt, muss eine Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten eingeholt werden.