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Liquidationsanordnung der SFMA für die MBaer Merchant Bank AG tritt in Kraft
Die MBaer Merchant Bank AG zog ihre Berufung zurück und machte den Lizenzentzug und die Liquidationsanordnung der SFMA nach schwerwiegenden Feststellungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Risikomanagement wirksam.
Der Liquidationsbeschluss der SFMA für die MBaer Merchant Bank AG ist nun wirksam, nachdem die Bank ihre Berufung zurückgezogen hat. In einem drei Wochen zuvor abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren entzog die SFMA der Bank die Lizenz, nachdem sie festgestellt hatte, dass ihre Anti-Geldwäsche-Struktur unzureichend war und es Kunden ermöglichte, behördliche Vermögenseinfrierungen zu umgehen.
Die SFMA stellte schwerwiegende und systematische Mängel bei der Sorgfaltspflicht zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Verwaltungsorganisation und dem Risikomanagement fest. Die Mängel betrafen insbesondere Kunden im Zusammenhang mit schweizerischen oder internationalen Sanktionen. Die Bank ermöglichte es ihren Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen.
Das Verfahren war nach der Berufung der Bank beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Die Berufung hatte aufschiebende Wirkung und hinderte die SFMA daran, die Liquidation mitzuteilen und durchzusetzen. Nachdem die Berufung zurückgezogen wurde, gelten nun die Anordnungen der SFMA. SFMA hat Prof. Daniel Staehelin und Dr. Lukas Bopp von Kellerhals Carrard KIG Basel zu Liquidatoren ernannt.
Am Vortag empfahl das US Financial Crimes Enforcement Network Maßnahmen gemäß Abschnitt 311 des USA PATRIOT Act und stufte die MBaer Merchant Bank AG als Finanzinstitut mit primärem Geldwäscherisiko ein. Die vorgeschlagene US-Maßnahme befindet sich in der öffentlichen Konsultation.
Schwerwiegende Verstöße gegen das Aufsichtsrecht
Die SFMA eröffnete 2024 ein Durchsetzungsverfahren und ernannte einen Ermittlungsbeauftragten, nachdem sie Kundengruppen untersucht hatte, die mit Russland-bezogenen Sanktionen oder Strafverfahren in Verbindung standen. Die Untersuchung ergab, dass 80 % der Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken verbunden waren und dass zuletzt 98 % der erhaltenen Vermögenswerte von Kunden mit hohem Risiko stammten.
Immer wieder missachtete die Bank Compliance-Empfehlungen ohne nachvollziehbare Gründe, untersuchte Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nicht ausreichend und kam den GwG-Meldepflichten teilweise nicht nach oder meldete viel zu spät. Darüber hinaus führte sie Transaktionen für Kunden durch, die auf Sanktionslisten standen oder deren Gelder von inländischen Strafbehörden eingefroren wurden. Es gab konkrete Hinweise darauf, dass die Bank Kunden aktiv dabei unterstützte, behördliche Vermögenssperren zu umgehen.
Die SFMA stellte fest, dass es der Bank an ausreichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche mangelte und sie nicht über eine geeignete Organisation zur Risikoüberwachung verfügte. Ihr Verhalten und ihre Organisation setzten die Bank und den Finanzplatz Schweiz unverhältnismäßigen Risiken aus und verstießen gegen Geldwäschereivorschriften, Organisations- und Risikomanagementanforderungen sowie Standards für ordnungsgemäßes Geschäftsgebaren.
SFMA betrachtete den Fall als äußerst schwerwiegend. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsordnung und -organisation seien nicht mehr gegeben und die systematischen Mängel seien unter den gegebenen Umständen nicht zu beheben. Zudem hat die SFMA in vier Fällen Verfahren gegen Personen eröffnet, die für aufsichtsrechtliche Verstöße verantwortlich sein könnten.
Die MBaer Merchant Bank AG ist eine in Zürich ansässige Bank, die im Privatkunden- und Transaktionsbanking tätig ist. Ende 2025 verfügte sie über ein Kundenvermögen von 4,9 Milliarden Franken, pflegte knapp 700 Kundenbeziehungen und beschäftigte über 60 Mitarbeitende.