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SFMA überprüft die Aufsicht über Versicherungsvermittler und weist auf verbleibende Missbrauchsrisiken hin
Laut SFMA hat das überarbeitete Vermittlerrahmenwerk den Kundenschutz verbessert, während unerlaubte Aktivitäten und missbräuchliche Verkaufspraktiken weiterhin Maßnahmen erfordern.
Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die Versicherungsaufsichtsverordnung sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und haben den Versicherungsvermittlermarkt grundlegend verändert. Auf einem Berner Symposium mit Branchenexperten blickte die SFMA auf die ersten zweieinhalb Jahre des neuen Rahmenwerks zurück, stellte Fortschritte beim Kundenschutz fest und warnte gleichzeitig, dass unerlaubte Aktivitäten nach wie vor weit verbreitet seien.
Mehr als 1.000 Teilnehmer besuchten das Vermittlungssymposium. SFMA diskutierte Marktentwicklungen, Registrierungsfragen und die ersten aufsichtsrechtlichen Erkenntnisse seit Inkrafttreten der überarbeiteten Regeln. Mittlerweile sind rund 12.000 ungebundene Vermittler bei der SFMA registriert. Seit dem 1. Januar 2024 haben sich mehr als 7.000 Vermittler in das Register eingetragen und rund 3.000 wieder verlassen.
Zu Beginn der neuen Regelung stellte die SFMA außerdem ein erhebliches Maß an unbefugten Aktivitäten und missbräuchlichem Verhalten am Verkaufsort fest. Dies spiegelt sich in den aufsichtsrechtlichen Feststellungen und in vielen Kundenbeschwerden wider. Da jedes Jahr Tausende von Versicherungskunden betroffen sind, bleibt der Schutz der Kunden für die Behörde von zentraler Bedeutung.
Die Aufsicht ist etabliert und wirksam
Die neuen Regeln wurden grundsätzlich zügig und konsequent umgesetzt. Die SFMA pflegte einen engen Dialog mit Branchenvertretern zu grundsätzlichen Fragen und Umsetzungsthemen, darunter auch zur Entwicklung neuer Mindestausbildungsstandards. Der Aufsichtsrahmen ist nun etabliert und funktioniert. Die Qualität der Vertriebsmärkte hat sich verbessert, unter anderem durch bessere Vertriebskontrollen und Schulungsstandards, die durch weitere Schulungsprogramme unterstützt werden.
Betrügerische Praktiken geben weiterhin Anlass zur Sorge
Die SFMA sieht weiterhin Bedarf, Missbrauch zu bekämpfen. Zu den Hauptproblemen gehören die ungeeignete Beratung durch nicht ausreichend qualifizierte Vermittler, der Verkauf von Lebensversicherungen ohne transparente Kosteninformationen oder Eignungsprüfungen sowie ein mangelndes Bewusstsein für Informationspflichten. In schwerwiegenderen Fällen sind Kunden mit Druck oder unrealistischen Renditeversprechen konfrontiert.
SFMA überwacht auch gefälschte Unterschriften, Identitätsdiebstahl, gefälschte Qualifikationen und fortgesetzte Kaltakquise, obwohl Kaltakquise verboten ist. Solches Verhalten ist oft mit undurchsichtigen Geschäftsmodellen verbunden. Die SFMA schätzt, dass nicht autorisierte Betreiber immer noch rund 10 % aller Marktteilnehmer ausmachen und geht Hinweisen auf Fehlverhalten entschieden nach.
Folgekonsultationen angeordnet
Die SFMA hat bereits in vielen Fällen interveniert, unter anderem durch einen Vertriebsstopp. Dadurch wurden viele unzureichend qualifizierte Personen vom Markt verdrängt. Vermittler, die ihren Pflichten nicht nachkommen, erhalten Abmahnungen, schwerwiegende Fälle können zu Strafanzeigen führen und Registrierungen oder Lizenzen können entzogen werden.
Ein wichtiges Instrument ist die Nachberatung, die den aktuellen Versicherungsschutz überprüft und bei Bedarf faire Ergebnisse für die Versicherungsnehmer anstrebt. SFMA hat solche Konsultationen bei zahlreichen Versicherern eingeleitet, von denen Tausende von Kunden betroffen waren, und überwacht sowohl die Umsetzung als auch die Ergebnisse genau.
Das gewünschte Maß an Kundenschutz ist noch nicht vollständig erreicht. Fehlverhalten im Vertrieb schadet Versicherungsnehmern und Marktteilnehmern durch Reputationsschäden und höhere Kosten. SFMA erwartet eine kundenzentrierte Beratung, Produkte mit echtem Mehrwert und eine kritische Prüfung von Fehlanreizen bis hin zu hohen Provisionen.