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20. Mai 2026 Medienmitteilung 2026

SFMA erlässt neue Risikostreuungsverordnung für Banken und Wertpapierfirmen

Die SFMA überführt zwei bestehende Rundschreiben zur Risikostreuung in eine neue Verordnung, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten wird.

Die SFMA überführt zwei bestehende Rundschreiben zur Risikoverteilung für Banken und Wertpapierfirmen in eine neue Verordnung. Der Schritt erfüllt die Formatvorgaben für die Regulierung nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes.

Die neue Risikoverteilungsverordnung für Banken und Wertpapierfirmen ersetzt das Rundschreiben 2013/7 über Grenzen für gruppeninterne Positionen bei Banken und das Rundschreiben 2019/1 über die Risikoverteilung für Banken.

Die SFMA konsultierte die Verordnung vom 3. Juli 2025 bis zum 29. September 2025. Die meisten Befragten begrüssten die Übertragung.

Es wurden nur wenige inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Dabei handelt es sich um die finalen Basel-III-Reformen, die mit der bundesrätlichen Eigenmittelverordnung am 1. Januar 2025 in Kraft traten.

Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die beiden bisherigen Rundschreiben werden gleichzeitig aufgehoben.