Überwachung von DLT-Handelseinrichtungen

Institutionen, die als DLT-Handelseinrichtungen lizenziert sind, werden von der SFMA entsprechend ihrer Tätigkeit, ihrem Risikoprofil und ihren rechtlichen Verpflichtungen beaufsichtigt.

Die SFMA überwacht Institutionen, die als DLT-Handelseinrichtungen lizenziert sind, prinzipienbasiert und risikoorientiert. Die laufende Aufsicht konzentriert sich darauf, ob die Einrichtung weiterhin die mit ihrer Konzession verbundenen Anforderungen erfüllt und im genehmigten Rahmen arbeitet.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufsicht über DLT-Handelseinrichtungen basiert auf dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz, der Finanzmarktinfrastrukturverordnung und der SFMA-Finanzmarktinfrastrukturverordnung. Diese Regeln legen die für die Anlage relevanten Betriebs-, Organisations- und Verhaltensanforderungen fest.

Offenlegungspflichten

Änderungen des Sachverhalts, aufgrund dessen die Lizenz erteilt wurde, müssen der SFMA gemeldet werden. Wenn eine Änderung von wesentlicher Bedeutung ist, ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, bevor die Einrichtung die betroffene Tätigkeit fortsetzt.