Betreuung von Institutionen mit einer FinTech-Lizenz
Institute mit einer FinTech-Lizenz werden von der SFMA nach ihrer Tätigkeit, ihrem Risikoprofil und den für ihre Lizenz geltenden Grundsätzen beaufsichtigt.
Die SFMA beaufsichtigt Institute mit einer FinTech-Lizenz, also Personen nach Artikel 1b des Bankengesetzes, prinzipien- und risikoorientiert. Die Aufsicht konzentriert sich darauf, ob das Institut weiterhin die Bedingungen erfüllt, unter denen die Lizenz erteilt wurde.
Da die von diesen Instituten gehaltenen Einlagen nicht unter die Einlagensicherung des Bankengesetzes fallen, sind Transparenz, Kundeninformation, Governance, Risikokontrollen und die ständige Einhaltung der Lizenzierungsgrundlagen besonders wichtig.
Aufsichtsschwerpunkt
Die rechtlichen Grundlagen für die Aufsicht finden sich im Bankengesetz und in der Bankenverordnung, weitere Einzelheiten finden sich in den entsprechenden SFMA-Rundschreiben. Auditarbeiten und Aufsichtsberichte helfen der SFMA zu beurteilen, ob das Unternehmen innerhalb des genehmigten Umfangs bleibt und ob Risiken angemessen gemanagt werden.
Offenlegungspflichten
Änderungen der Tatsachen, auf deren Grundlage die Lizenz erteilt wurde, müssen der SFMA gemeldet werden. Wenn eine Änderung von wesentlicher Bedeutung ist, muss die Einrichtung vor der Fortsetzung der betroffenen Tätigkeit eine vorherige Genehmigung einholen.