Meldepflicht für Versicherungsvermittler

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR 961.01) und die Versicherungsaufsichtsverordnung (ISO; SR 961.011) schreiben vor, dass registrierte Versicherungsvermittler der SFMA jährlich Bericht erstatten.

Erhebung von Kennzahlen und Informationen

Gemäß Artikel 190 b Abs. Die SFMA erhebt gemäß Art. 1 ISO jährlich die für die Aufsicht erforderlichen Kennzahlen und Informationen über die Tätigkeit der registrierten Versicherungsvermittler. Bei Personen in einem Arbeitsverhältnis erfolgt die Befragung über den Einzelunternehmer, die Personengesellschaft oder die juristische Person, in deren Namen sie Versicherungsverträge anbieten oder abschließen. Siehe § 190 b Abs. 2 ISO und Artikel 183 Bst. c ISO über das Arbeitsverhältnis. Art und Umfang der Kennzahlen und Informationen richten sich nach der Größe, der Art und den Risiken der Versicherungsvermittlertätigkeit (Art. 190 b Abs. 4 ISO).

Technische Durchführungsbestimmungen

Artikel 190 b Abs. Art. 5 ISO gibt der SFMA die Befugnis, technische Durchführungsbestimmungen zur Berichterstattung zu erlassen. Artikel 93 der SFMA-Versicherungsverordnung (ISO-SFMA; SR 961.011.1) besagt, dass

  • die Versicherungsvermittler den Bericht für das abgelaufene Geschäftsjahr (Stichtag ist das Ende des Geschäftsjahres: 31. Dezember 20xx) spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres bei der SFMA einreichen müssen; und
  • Die SFMA legt bis spätestens 30. September die zu erhebenden Kennzahlen und Informationen für das folgende Geschäftsjahr fest und veröffentlicht diese.

Die Übermittlung der Kennzahlen und Informationen erfolgt über die Erhebungs- und Antragsplattform ( EHP ) bis spätestens 31. Mai. Zu diesem Zweck verschickt die SFMA jedes Jahr Mitte Dezember ein Umfrageformular an die Versicherungsvermittler. Die SFMA erhebt im Rahmen ihrer regulären Aufsichtstätigkeit gegenüber Versicherungsunternehmen indirekt Kennzahlen und Informationen von gebundenen Versicherungsvermittlern. Fragen zur Meldepflicht richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@swissfma.com

Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

SFMA wird für das Geschäftsjahr 2025 eine angepasste Umfrage durchführen. Es ist vorgesehen, dass die zu übermittelnden Kennzahlen und Informationen weitgehend denen des Geschäftsjahres 2024 entsprechen.

Die Veröffentlichung der Umfrage auf dem EHP wird den Versicherungsvermittlern Mitte Dezember mitgeteilt. Die Umfrage muss bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden. Fragen zur Meldepflicht sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: info@swissfma.com

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