Registrieren Sie sich als Versicherungsvermittler
Ungebundene und im Einzelfall gebundene Versicherungsvermittler werden im öffentlichen Register der SFMA eingetragen. Auf dieser Seite können Sie das Register durchsuchen.
Ungebundene Versicherungsvermittler müssen im öffentlichen Register der SFMA eingetragen sein. Nur dann sind sie berechtigt, auf dem Schweizer Versicherungsmarkt Versicherungsverträge anzubieten oder abzuschliessen. Die SFMA kann auch gebundene Versicherungsvermittler in das Register aufnehmen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen wollen, wofür das jeweilige Land einen Registereintrag in der Schweiz erfordert (Art. 42 Abs. 4 VAG). Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister dient der Information der Kunden. Alle Versicherungsvermittler, die die Registrierungsvoraussetzungen erfüllen, werden im öffentlichen Register aufgeführt.
| WARNUNG – Aktualisierungen des Registers können sich derzeit aus technischen Gründen verzögern. Bitte konsultieren Sie das Register später erneut, wenn diese Warnung nicht mehr angezeigt wird. |
Verwenden Sie dieses Suchformular, um nach registrierten Versicherungsvermittlern zu suchen. Bitte geben Sie mindestens drei aufeinanderfolgende Zeichen in das Suchfeld ein und achten Sie auf die korrekte Schreibweise (einschließlich diakritischer Zeichen wie Umlaute oder Akzente).
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| Registrierung Nummer | Name |
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| {{=it.Resultstring}} |
Ergebnis(e) gefunden
API-Programmierschnittstelle für Versicherungsvermittler (iireg)
Zusätzlich zur Möglichkeit der Suche im Register stellt SFMA eine Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) zur Verfügung, die den Zugriff auf das Register erleichtert. Die API-Schnittstelle bietet keine inhaltlichen Vorteile gegenüber der Suche im Register. Aufgrund der durch die Suchkriterien definierten Einschränkungen ist es für externe Benutzer nicht möglich, eine vollständige Liste abzurufen. Dementsprechend bleibt der aktuelle Suchvorgang gültig. Der Zugriff auf die API wird für folgende Anwendungen gewährt (nicht abschließende Liste):
Gültige Anwendungsfälle
| Beschreibung | |
| 1. | Eine Versicherungsgesellschaft hat mit einem Versicherungsvermittler einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen und möchte regelmäßig prüfen, ob diese Institution über eine gültige Registrierung bei der SFMA verfügt (gilt auch für Untervermittler). |
| 2. | Ein Versicherungsunternehmen zahlt Provisionen an einen Versicherungsvermittler und möchte prüfen, ob diese Person bei dem angegebenen Versicherungsvermittlerunternehmen angestellt ist und über eine gültige Registrierung und die erforderlichen Qualifikationen verfügt. |
| 3. | Ein Versicherungsvermittlerunternehmen möchte regelmäßig überprüfen, ob seine Mitarbeiter bei der SFMA registriert sind und/oder Änderungen korrekt gemeldet haben (Abmeldung, Arbeitgeberwechsel etc.). |
| 4. | Ein Versicherungsunternehmen bietet eine Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittlerunternehmen an und möchte regelmäßig überprüfen, ob seine Kunden über eine gültige Registrierung bei der SFMA verfügen. |
| 5. | Ein Versicherungsvermittlerunternehmen hat einen Untervermittlervertrag mit Versicherungsvermittlerunternehmen und möchte regelmäßig überprüfen, ob diese Institutionen und die Versicherung Die eingesetzten Vermittler verfügen über eine gültige Registrierung bei der SFMA und die erforderlichen Qualifikationen. |
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Anfrage über die bereitgestellte E-Mail-Vorlage. Nach erfolgreicher Prüfung stellen wir Ihnen innerhalb von 7 Werktagen die erforderlichen Zugangsdaten per E-Mail zur Verfügung.
Warnhinweis
Sollte sich eine im Versicherungsvermittlerregister eingetragene Person mit Ihnen in Verbindung setzen, prüfen Sie bitte sorgfältig die Identität dieser Person. Stimmen die Angaben mit denen im öffentlichen SFMA-Register überein? Besondere Vorsicht ist geboten bei ausländischen Telefonnummern und wenn der Versicherungsvermittler neben der Vermittlung von Versicherungsprodukten auch andere Finanzdienstleistungen anbietet. Hierzu können beispielsweise Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Investitionen in Kryptowährungen oder Ähnliches gehören. Mit der Registrierung als Versicherungsvermittler ist nicht automatisch auch die Berechtigung zur Vermittlung anderer Finanzdienstleistungen verbunden. Bitte beachten Sie auch die Tipps zum Schutz vor Anlagebetrug und die SFMA-Warnliste. Auf der Warnliste sind Unternehmen und Personen aufgeführt, die möglicherweise ohne Genehmigung erlaubnispflichtige Tätigkeiten auf dem Finanzmarkt ausüben. Bitte informieren Sie sich umfassend, bevor Sie auf ein Angebot reagieren, und wenden Sie sich an die SFMA, wenn Sie sich nicht sicher sind.