Ausländische Marktteilnehmer

Ausländische Marktteilnehmer (Remote Members) müssen von der SFMA autorisiert werden, bevor sie auf einen Schweizer Handelsplatz zugreifen können.

Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in die Thematik ausländischer Marktteilnehmer. Darin wird erläutert, wann eine Bewilligung, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Zulassungsvoraussetzungen

Im Fokus der Prüfung steht, ob der Antragsteller im Bereich Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Marktteilnehmer für ausländische Marktteilnehmer geeignet organisiert ist. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Änderungen der Lizenzanforderungen

Die Prüfung konzentriert sich darauf, ob der Antragsteller in einer Weise organisiert ist, die für ausländische Marktteilnehmer im Bereich Finanzmarktinfrastrukturen und ausländische Marktteilnehmer geeignet ist. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Aktivität, die Rechtsstruktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.