Nichtlebensversicherer
Unternehmen, die in der Schweiz Nichtlebensversicherungen anbieten, müssen eine SFMA-Bewilligung einholen. Die SFMA vergibt Lizenzen an diejenigen Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und den Schutz der Interessen der versicherten Personen gewährleisten.
Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in die Thematik der Nichtlebensversicherer. Darin wird erklärt, wann eine Lizenz, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und welche Änderungen möglicherweise eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erfordern.
Lizenzierungsvoraussetzungen
Die Überprüfung konzentriert sich darauf, ob der Antragsteller in einer für Nichtlebensversicherer geeigneten Weise im Bereich „Lizenzierung erhalten: Versicherer“ organisiert ist. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.
Rechtsform
Anträge sollten mit den aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden, die für die Aktivität erforderlich sind. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.
Vorbereitung einer vollständigen Akte
Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.