Durchsetzungsinstrumente
SFMA verfügt über ein breites Spektrum an Durchsetzungsinstrumenten zur Einhaltung des Aufsichtsrechts. Bei der Anwendung dieser Instrumente ist sie verpflichtet, die verfassungsrechtlichen Grundsätze und die Regeln der Verwaltungstätigkeit zu beachten.
- Verwaltungsverfahrensgesetz
Durchsetzungsinstrumente sind die Massnahmen, mit denen die SFMA das Aufsichtsrecht durchsetzt. Die verschiedenen Finanzmarktgesetze legen fest, mit welchen Instrumenten die SFMA das Aufsichtsrecht in den einzelnen Bereichen durchsetzen kann, während das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) das entsprechende Verfahren regelt.
Breites Spektrum an Massnahmen
Zu den Vollzugsinstrumenten, die der SFMA zur Verfügung stehen, gehören vorsorgliche Maßnahmen, die Anordnung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rechtskonformität, Feststellungsverfügungen, Branchenverbote, Unterlassungs- und Tätigkeitsverbote, Veröffentlichung von Verfügungen, Gewinnabschöpfung, und Entzug der Bewilligung, Liquidation und Konkurs.
Einsatz von Durchsetzungsinstrumenten
Die SFMA muss bei der Entscheidung über die zu ergreifenden Massnahmen und deren Anwendung im Einzelfall die Ziele des Finanzmarktrechts (Schutz von Gläubigern und Anlegern, fairer Wettbewerb und Stabilität des Finanzsystems) sowie die allgemeinen Grundsätze des Verfassungs- und Verwaltungsrechts berücksichtigen.