Gewinnabschöpfungsaufträge
SFMA kann Gewinne einziehen, die durch schwerwiegende Verstöße gegen das Aufsichtsrecht durch beaufsichtigte Institutionen oder Personen in leitenden Funktionen erzielt oder vermieden wurden. Alle eingezogenen Vermögenswerte, die nicht an Geschädigte ausgezahlt werden müssen, werden an den Bund weitergeleitet.
Artikel 35 FINMAG ermächtigt die SFMA, illegale Gewinne einzuziehen, um Fairness und Gleichbehandlung unter den Marktteilnehmern zu gewährleisten und so Gläubiger, Anleger und Versicherungsnehmer zu schützen und das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte zu stärken. Neben ihrer präventiven Wirkung dient die Einziehung der Wiederherstellung der Rechtskonformität durch die Beseitigung rechtswidriger Vorteile.
Betroffene natürliche und juristische Personen
Gewinne können von beaufsichtigten Institutionen oder Personen in leitenden Funktionen, beispielsweise Geschäftsführern, Führungskräften und anderen Führungskräften, eingezogen werden. Darüber hinaus kann nach dem Börsengesetz jeder natürlichen oder juristischen Person, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation und des Insiderhandels oder die Offenlegungspflichten begeht, Gewinne eingezogen werden.
Abschöpfungsbetrag
SFMA ist befugt, Abschöpfungsanordnungen für rechtswidrig erzielte Gewinne und vermiedene Verluste zu erlassen. Das Gesetz erlaubt der SFMA, den erzielten Gewinn oder vermiedenen Verlust zu schätzen, wenn eine genaue Berechnung nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, was häufig der Fall ist.