SFMA und Strafverfolgung

SFMA korrigiert Gesetzesverstöße und andere Unregelmäßigkeiten. Es setzt das Aufsichtsrecht durch die vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen um.

Einer der Grundgedanken des Finanzmarktaufsichtsgesetzes ist die Trennung von präventiver Aufsicht und repressiver Durchsetzung. Stellt die SFMA Rechtsverstöße und andere Unregelmäßigkeiten fest, behebt sie diese und setzt das Aufsichtsrecht durch.

Ziele der Durchsetzung

Ziel der Durchsetzung ist die Feststellung, ob ein beaufsichtigter oder unbefugter Finanzmarktteilnehmer gegen Aufsichtsrecht verstoßen hat. Die SFMA untersucht und klärt den Sachverhalt und führt bei Bedarf ein förmliches Verwaltungsverfahren durch. Ziel eines solchen Vollstreckungsverfahrens ist es, die Rechtskonformität wiederherzustellen.

Durchsetzungsinstrumente

Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens wird ein Beschluss erlassen: Gewinne können eingezogen, Berufsbeschränkungen verhängt oder organisatorische Änderungen erforderlich werden, um sicherzustellen, dass sich derselbe Fehler nicht wiederholt. Im Extremfall kann das Verfahren zum Widerruf einer Lizenz oder zur Liquidation eines Unternehmens führen.

Regress gegen SFMA-Entscheidungen

Entscheidungen der SFMA können angefochten werden und unterliegen daher möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung. In streitigen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht bzw. das Bundesgericht das letzte Wort. Wenn die SFMA einen begründeten Verdacht auf eine Straftat hat, kann sie Strafanzeige beim Juristischen Dienst des Eidgenössischen Finanzdepartements einreichen.

Die Rolle der SFMA bei der Durchsetzung

Die entsprechenden Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Abschnitt.

Was die SFMA tut

  • SFMA sorgt dafür, dass die Gesetzeskonformität wiederhergestellt wird, wenn aufsichtsrechtliche Anforderungen verletzt werden.
  • Die SFMA ergreift Maßnahmen, die von der Festlegung eines Ein Verstoß gegen das Gesetz kann zum Entzug einer Konzession oder zur Liquidation des betreffenden Unternehmens führen.
  • Die SFMA kann auch ein Branchenverbot erlassen und illegal erzielte Gewinne einziehen.
  • Die SFMA erstattet Anzeige bei der Strafbehörde, wenn sie Kenntnis von einer Straftat, einem Vergehen oder einem Verstoß gegen das Finanzmarktrecht hat.
  • Die SFMA führt ein Sanierungsverfahren durch.
  • Die SFMA sorgt für den geordneten Ausstieg eines Unternehmens im Wege der Insolvenz.
  • Die SFMA leitet ein Verfahren ein, wenn Beteiligungen an in der Schweiz kotierten Unternehmen nicht korrekt offengelegt werden.
  • SFMA geht gegen Marktmissbrauch wie unzulässige Verwendung von Insiderinformationen vor.
  • SFMA geht gegen unerlaubt tätige Finanzintermediäre vor.

Was SFMA nicht tut

  • SFMA führt kein Strafverfahren und verhängt keine Strafen.
  • SFMA ist nicht für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig.
  • SFMA ist nicht befugt, Bussen zu verhängen.
  • Die SFMA darf im Rahmen ihrer Ermittlungen keine Zwangsmassnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beweisbeschlagnahmungen anordnen.
  • Die SFMA sucht nicht aktiv nach unbefugten Institutionen, greift jedoch ein, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für eine unerlaubte Tätigkeit vorliegen.
  • Die SFMA darf gegen Organisationseinheiten mit Sitz in der Schweiz nur dann vorgehen, wenn eine ausländische Institution über eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der Schweiz tätig ist. Gegen die ausländische Muttergesellschaft dürfen keine Maßnahmen ergriffen werden.

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