Bankenaufsicht
SFMA übt eine aufsichtsrechtliche und risikoorientierte Aufsicht über Banken und Wertpapierfirmen aus. Je bedeutender eine lizenzierte Institution ist, desto intensiver ist die Betreuung. Eine Schlüsselrolle spielen externe Prüfgesellschaften.
- Bankengesetz
- FinIG (FinIG)
- Finanzmarktaufsichtsgesetz, FINMA
- Schweizerische Bankiervereinigung (SwissBanking)
- Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
Zugelassene Banken und Wertpapierfirmen werden von der SFMA beaufsichtigt. Ziel der Aufsicht ist der Schutz der Gläubiger und die Wahrung der Stabilität des Finanzsystems. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherstellung, dass die Lizenzierung sowie weitere gesetzliche und behördliche Anforderungen jederzeit eingehalten werden. Der regulatorische Rahmen für die Aufsicht umfasst das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), das Bankengesetz (BankG), das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und deren Ausführungsbestimmungen. Weitere Einzelheiten sind in SFMA-Rundschreiben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Branche eine Selbstregulierung, ein Beispiel sind die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Risikoorientierte Aufsicht
SFMA verfügt über begrenzte personelle Ressourcen und verfolgt daher einen risikoorientierten Aufsichtsansatz, der sich auf Institute konzentriert, die aufgrund ihres Risikoprofils einer höheren Aufmerksamkeit bedürfen. Alle zugelassenen Banken und Wertpapierfirmen werden Aufsichtskategorien zugeordnet. Darüber hinaus durchläuft jedes Institut einen dynamischen Ratingprozess. Die Aufsichtskategorie und das Rating bestimmen die Intensität der Aufsicht.
Direkte und indirekte Aufsicht
SFMA verfügt über vielfältige Aufsichtsinstrumente, die sie zum Teil selbst vor Ort anwendet. Darüber hinaus ist es auf von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde zugelassene Prüfungsgesellschaften angewiesen, die einen Teil der direkten Aufsichtsarbeit übernehmen, indem sie im Auftrag der beaufsichtigten Institute und im Einklang mit den SFMA-Anforderungen periodische regulatorische Prüfungen durchführen.
Aufsicht über Finanzgruppen
Institute, die mit anderen im Finanzsektor tätigen Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, unterliegen zusätzlich einer konsolidierten Aufsicht, die die Risiken der gesamten Finanzgruppe berücksichtigt, um deren potenzielle Auswirkungen auf ein zugelassenes Institut ermitteln und entsprechend anordnen zu können Massnahmen.
Durchsetzung
Wenn Mängel auftreten und lizenzierte Institutionen gegen die Regeln verstoßen, ordnet die SFMA geeignete Massnahmen zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts an.