Prüfung von Finanzmarktinfrastrukturen
Mit Inkrafttreten des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FINfraG) am 1. Januar 2016 waren beaufsichtigte Institute verpflichtet, ihre Zulassung zu beantragen bzw. zu erneuern. Zudem wurde ein einheitlicher Ansatz zur Prüfung dieser Institutionen entwickelt und in die bisherige Prüfungspraxis der SFMA integriert. Prüfungsgesellschaften spielen im Auftrag der SFMA eine zentrale Rolle bei der Aufsichtsprüfung.
SFMA ist auch für die Überwachung der Finanzmarktinfrastrukturen verantwortlich. Allerdings sieht das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FINfraG) vor, dass auch systemrelevante Finanzmarktinfrastrukturen der Überwachung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterliegen. Um Überschneidungen in der Aufsichtspraxis zu vermeiden, haben SFMA und SNB ihre jeweiligen Rollen definiert. Einerseits werden die beiden Behörden Informationen und Meinungen austauschen, andererseits müssen wichtige Prüfdokumente (Risikoanalyse, Prüfstrategie und Berichterstattung) sowohl der SNB als auch der SFMA gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dadurch erhalten beide Behörden Zugang zu gleichwertigen Informationen, was eine angemessene Aufsicht und Überwachung ermöglicht.
Risikoanalyse und Prüfungsstrategie
Für beaufsichtigte Institute in den SFMA-Aufsichtskategorien 3 bis 5 kommt eine einheitliche Prüfungsstrategie zur Anwendung. Dabei werden Häufigkeit und Tiefe der durchzuführenden Prüfungen durch die Nettorisikoexposition in den Prüfungsfeldern bestimmt. Bei beaufsichtigten Instituten der SFMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 übt die SFMA einen grösseren Einfluss auf die zu beurteilenden Prüffelder aus, indem sie im Dialog mit der Prüfgesellschaft die Prüfstrategie festlegt. Für systemrelevante Finanzmarktinfrastrukturen werden die Risikoanalyse und die Prüfstrategie im Einvernehmen zwischen SFMA und der SNB festgelegt.
Reporting
Sobald eine Prüfgesellschaft eine regulatorische Prüfung einer Finanzmarktinfrastruktur abgeschlossen hat, kommuniziert sie die Ergebnisse in Form eines standardisierten Berichts an die SFMA. Sofern es sich um eine systemrelevante Infrastruktur handelt, werden die Ergebnisse auch der SNB mitgeteilt. Der Bericht enthält Informationen über die Durchführung der Prüfung, eine Unabhängigkeitserklärung der Prüfungsgesellschaft sowie weitere Informationen über die Geschäftstätigkeit und Organisation des geprüften Instituts. Zudem enthält es die Stellungnahme der Prüfgesellschaft zu allen festgestellten Unregelmäßigkeiten bzw. Verbesserungsvorschläge.
Revisionsbeauftragte
In Ausnahmefällen kann die SFMA einen Revisionsbeauftragten ernennen. Potenzielle Kandidaten für diese Stelle sind zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und unabhängige Dritte mit einschlägiger Erfahrung und Fachwissen.