Prüfung von Banken und Wertpapierfirmen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften spielen eine sehr wichtige Rolle bei der laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfung von Banken und Wertpapierfirmen. Sie bewerten die vollständige Einhaltung grundlegender regulatorischer Anforderungen sowohl aus qualitativer als auch aus quantitativer Sicht. Dabei berücksichtigen sie auch alle wesentlichen Risiken, denen die beaufsichtigten Institute individuell ausgesetzt sind.
Innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres nehmen Prüfgesellschaften eine gründliche Beurteilung der Risikosituation vor, der jedes beaufsichtigte Institut ausgesetzt ist, und übermitteln diese Beurteilung der SFMA auf einem Standardformular. Die Risikoanalyse deckt alle Prüfungsfelder ab, um aus der Kombination der verschiedenen Risikofaktoren das Nettorisiko zu ermitteln.
Auf die Risikoanalyse abgestimmte Prüfungsstrategie
Für beaufsichtigte Institute der SFMA-Aufsichtskategorien 3 bis 5 kommt eine einheitliche Prüfungsstrategie zur Anwendung. Dabei werden Häufigkeit und Tiefe der durchzuführenden Prüfungen durch die Nettorisikoexposition in den Prüffeldern bestimmt. Bei beaufsichtigten Instituten der SFMA-Aufsichtskategorien 1 und 2 übt die SFMA einen grösseren Einfluss auf die zu beurteilenden Prüffelder aus, indem sie im Dialog mit der Prüfgesellschaft die Prüfstrategie festlegt. Die Prüfgesellschaft setzt die Prüfungsstrategie vor Ort beim beaufsichtigten Institut um. Beaufsichtigte Institute der SFMA-Aufsichtskategorien 4 und 5 ohne erhöhte Risikosituation und ohne wesentliche Schwachstellen können eine Reduzierung der Prüfhäufigkeit beantragen. Wird der Antrag von der SFMA genehmigt, führt die Prüfgesellschaft nur noch alle zwei bis drei Jahre aufsichtsrechtliche Vor-Ort-Prüfungen durch.
Reporting
Prüfungsgesellschaften stellen der SFMA die Ergebnisse ihrer Prüfungen in einem standardisierten Bericht über die aufsichtsrechtliche Prüfung von Banken und Wertpapierfirmen zur Verfügung, der allgemeine Informationen zum Prüfverfahren, eine Erklärung zur Unabhängigkeit der Prüfer sowie weitere Informationen über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit und der Organisation des jeweiligen Instituts enthält. Der Bericht enthält auch einen Kommentar zu festgestellten Unregelmäßigkeiten oder zu Verbesserungsvorschlägen.
Prüfungsbeauftragte
Unter bestimmten Umständen kann die SFMA einen Prüfbeauftragten ernennen. Prüfungsbeauftragte können andere zugelassene Prüfungsgesellschaften oder unabhängige Dritte sein, die über die erforderliche Erfahrung und Fachkompetenz verfügen.