Bedingungen für die Hebelizenz
Für die Entlassung von Banken, Wertpapierfirmen und Zweigstellen ausländischer Banken und Wertpapierfirmen aus der Aufsicht gelten unterschiedliche Verfahren. Repräsentanzen ausländischer Banken und Wertpapierfirmen müssen der SFMA lediglich ihre Schließung mitteilen.
Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema Aufhebung der Lizenzbedingungen. Darin wird erläutert, wann eine Lizenz, Genehmigung, Meldung oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und bei welchen Änderungen möglicherweise eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.
Banken und Wertpapierfirmen
In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich Banken und Wertpapierfirmen auf das Thema „Aufhebung der Lizenzbedingungen, Autorisierung oder Registrierung“ auswirken. Die relevanten Sachverhalte sollten so dokumentiert werden, dass die SFMA die rechtlichen Grundlagen, die operativen Verantwortlichkeiten und die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen nachvollziehen kann.
Filialen ausländischer Banken und Wertpapierfirmen
Grenzüberschreitende Strukturen bedürfen besonderer Sorgfalt. Im Antrag sind die ausländische Institution bzw. das ausländische Produkt, die schweizerische Tätigkeit, ggf. die Aufsicht im Heimatland, Kooperationsvereinbarungen und der Schutz von Kunden bzw. Marktteilnehmern in der Schweiz zu erläutern.
Repräsentanzen ausländischer Banken und Wertpapierfirmen
Grenzüberschreitende Strukturen bedürfen besonderer Sorgfalt. Im Antrag sollten die ausländische Institution oder das ausländische Produkt, die Schweizer Tätigkeit, ggf. die Aufsicht im Heimatland, Kooperationsvereinbarungen und der Schutz von Kunden oder Marktteilnehmern in der Schweiz erläutert werden.
Vorbereitung einer vollständigen Akte
Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die rechtliche Struktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.