Meldepflichten bei Veränderungen der qualifizierten Beteiligungen
Inhaber qualifizierter Beteiligungen an Banken, Wertpapierfirmen und Zweigstellen ausländischer Banken und Wertpapierfirmen müssen für ein ordnungsgemäßes Geschäftsgebaren sorgen. Wer beabsichtigt, eine qualifizierte Beteiligung zu kaufen oder zu verkaufen, muss sich daher ebenso wie das betroffene Institut bei der SFMA melden.
Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Überblick über die Meldepflichten bei Änderungen im Thema qualifizierte Beteiligungen. Darin wird erläutert, wann eine Lizenz, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und bei welchen Änderungen möglicherweise eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.
Ausländische Kontrolle
Grenzüberschreitende Strukturen bedürfen besonderer Sorgfalt. Im Gesuch sind die ausländische Institution bzw. das ausländische Produkt, die schweizerische Tätigkeit, ggf. die Aufsicht im Heimatland, Kooperationsvereinbarungen und der Schutz von Kunden bzw. Marktteilnehmern in der Schweiz zu erläutern.
Meldepflichten für Finanzinstitute
Im Fokus der Prüfung steht, ob der Gesuchsteller so organisiert ist, dass er den Meldepflichten bei Veränderungen bei qualifizierten Beteiligungen im Bereich Meldepflichten gerecht wird. SFMA prüft in der Regel Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität zu schaffen.
Meldepflichten für Aktionäre
Die Prüfung konzentriert sich darauf, ob der Antragsteller in einer Weise organisiert ist, die den Meldepflichten für Änderungen bei qualifizierten Beteiligungen im Bereich der Meldepflichten entspricht. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.
Dokumente
Anträge sollten mit den aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden, die für die Aktivität erforderlich sind. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.
Vorbereitung einer vollständigen Akte
Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.