Finanzkonzerne und Konglomerate

Finanzgruppen und Finanzkonglomerate sind als solche nicht bewilligungspflichtig, die SFMA kann sie jedoch einer Aufsicht unterstellen.

Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema Finanzgruppen und -konglomerate. Darin wird erläutert, wann eine Konzession, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden müssen und bei welchen Änderungen ggf. eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Anforderungen an die konsolidierte Aufsicht

Im Fokus der Prüfung steht, ob der Antragsteller für Finanzgruppen und Konglomerate im Bereich der erstmaligen Konzessionierung von Banken und Wertpapierfirmen geeignet organisiert ist. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Umfang der konsolidierten Aufsicht

Nach der Genehmigung oder Registrierung bleiben die laufenden Aufgaben wichtig. Die beaufsichtigte Person oder Organisation muss die Einhaltung überwachen, erforderliche Berichte vorlegen, relevante Änderungen mitteilen und genügend Aufzeichnungen führen, um nachzuweisen, dass die gesetzlichen Pflichten weiterhin erfüllt werden.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die rechtliche Struktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.