Meldepflichten bei Auslandsaktivitäten
Banken und Wertpapierfirmen müssen die SFMA informieren, bevor sie Geschäftstätigkeiten im Ausland aufnehmen und auch, wenn diese Geschäftstätigkeiten wesentliche Änderungen erfahren oder geschlossen werden.
Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema Meldepflichten bei Auslandsaktivitäten. Darin wird erläutert, wann eine Lizenz, Genehmigung, Meldung oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und welche Änderungen möglicherweise eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erfordern.
Faktoren, die eine Meldung auslösen
In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich Faktoren, die eine Meldung auslösen, auf die Meldepflichten für das Thema Genehmigung oder Registrierung ausländischer Aktivitäten auswirken. Die relevanten Fakten sollten so dokumentiert werden, dass die SFMA die Rechtsgrundlage, die operativen Verantwortlichkeiten und die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen nachvollziehen kann.
Meldung von Änderungen und/oder der Schließung von Auslandsbetrieben
Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung beurteilt werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten die Genehmigungsgrundlage an ihr tatsächliches Betriebsmodell anpassen.
Vorbereitung einer vollständigen Akte
Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die verantwortlichen Personen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Ressourcen, relevante Dokumente und alle grenzüberschreitenden Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.