Aufsichtsorganisationen
Die Finanzmarktgesetzgebung über Aufsichtsorganisationen ergibt sich aus vier Bundesgesetzen und einer Verordnung.
- Finanzmarktaufsichtsgesetz (SFMA-Gesetz)
- Aufsichtsorganisationen-Verordnung (SOO)
- Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
- Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
- Geldwäschereigesetz (GwG)
Finanzmarktaufsichtsgesetz
Das Finanzmarktaufsichtsgesetz ist das Dachgesetz und regelt zudem die Bewilligungs-, Aufsichts- und Organisationsvoraussetzungen für Aufsichtsorganisationen.
Aufsichtsorganisationen-Verordnung (SOO)
Unabhängige Portfoliomanager und Treuhänder unterliegen der Aufsicht durch Aufsichtsorganisationen (Supervisory Organisations, SOs), die von diesen autorisiert und beaufsichtigt werden SFMA.
Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit eines Finanzinstituts (Portfoliomanager, Treuhänder, Verwalter kollektiver Vermögenswerte, Fondsleitungen und Wertpapierfirmen) und die Aufsicht über Portfoliomanager und Treuhänder durch Aufsichtsorganisationen.
Geldwäschereigesetz (GwG)
Das Geldwäschereigesetz gilt für Finanzintermediäre und regelt die Bekämpfung der Geldwäsche, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Sorgfaltspflichten bei Finanztransaktionen sowie die Meldepflichten der Aufsichtsorganisationen.