Berner Finanzdienstleistungsabkommen

Das Berner Finanzdienstleistungsabkommen ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Es ermöglicht bzw. vereinfacht den grenzüberschreitenden Marktzugang zwischen den Ländern für Finanzdienstleister in den Bereichen Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen in der Schweiz und im Vereinigten Königreich.

Das Berner Finanzdienstleistungsabkommen (BFSA) ermöglicht Schweizer Finanzdienstleistern insbesondere die Erbringung grenzüberschreitender Anlagedienstleistungen für professionelle und vermögende Kunden im Vereinigten Königreich (UK) in ausgewählten Bereichen. Das Abkommen sieht vor, dass britische Versicherungsgesellschaften in der Schweiz grenzüberschreitende Dienstleistungen in ausgewählten Bereichen der Nichtlebensversicherung erbringen können. Im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen erleichtert das BFSA die Anerkennung zentraler Gegenparteien, stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Parteien hinsichtlich Handelsplätzen und vereinfacht bestimmte Anforderungen für außerbörsliche Derivate. Im Bereich der Vermögensverwaltung legt das Abkommen die bereits in der Schweiz und im Vereinigten Königreich geltenden Regelungen fest.

Das Inkrafttreten des BFSA ist für den 1. Januar 2026 geplant. Der im Abkommen vorgesehene neue grenzüberschreitende Marktzugang sowie das entsprechende Meldeformular zum EHP werden ab diesem Datum verfügbar sein.

Memorandum of Understanding formalisiert die Zusammenarbeit

Das BFSA strebt eine engere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden beider an Länder in den Bereichen Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen, in denen Rücksichtnahme vorgesehen ist. Es stärkt damit die Stabilität und Integrität des Finanzsystems sowie den Schutz von Kunden und Anlegern. Zu diesem Zweck haben die SFMA, die Financial Conduct Authority (FCA) und die Bank of England in ihrer Eigenschaft als Prudential Regulation Authority (PRA) ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Damit wird die Zusammenarbeit formalisiert und die Modalitäten für die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit im Rahmen des BFSA in den Bereichen Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen festgelegt.

Richtlinien für Finanzdienstleister

SFMA hat wie die FCA und die PRA Richtlinien für Wertpapierdienstleistungen und Versicherungsdienstleister bereitgestellt. Institutionen, die die Möglichkeiten des BFSA nutzen möchten, finden detailliertere Erläuterungen und Anleitungen in diesen:

  • SFMA-Richtlinien
  • FCA/PRA-Leitfaden

Weitere Informationen zum BFSA finden Sie unter folgenden Links:

  • Originaltext der Vereinbarung
  • Botschaft zur Genehmigung der Vereinbarung
  • FCA-Seite auf der BFSA

Wertpapierdienstleistungen – Prozess und Verantwortlichkeiten

Die entsprechenden Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Abschnitt.

Meldeprozess im Bereich der Wertpapierdienstleistungen

Die entsprechenden Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Abschnitt.

Meldeprozess im Bereich der Wertpapierdienstleistungen

Zum EHP-Login

Fragen zum BFSA können gestellt werden per E-Mail an info@swissfma.com gesendet werden.

Diagramme und visuelle Informationen

Meldeprozess im Bereich Investment Services
Meldeprozess im Bereich Investment Dienste
Meldeprozess im Bereich Investment Services
Reporting Prozess im Bereich Investment Services