Sie haben ein Problem mit Ihrem Fonds (Kollektivanlage)

Wenn es sich bei Ihrem Anliegen um eine Schweizer kollektive Kapitalanlage oder deren Vertreter handelt, kann die SFMA prüfen, ob der Anbieter die relevanten Aufsichtsvorschriften eingehalten hat.

Schweizer und ausländische Fonds

Bei schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen kann die SFMA vermutete Verstöße gegen das Finanzmarktrecht oder Berufspflichten prüfen. Für ausländische Fonds, die in der Schweiz angeboten werden, ist die Hauptaufsichtsbehörde in der Regel die ausländische Behörde, sodass die möglichen Massnahmen der SFMA eingeschränkter sind.

Was SFMA tun kann

Bestehen Anhaltspunkte für einen Regelverstoß, kann die SFMA Abklärungen einholen und bei Bestätigung des Verdachts entsprechende Massnahmen ergreifen. Sie kann keinen Schadensersatz zusprechen oder als Vertreter des Kunden in einem privaten Streitfall auftreten.

Was einzuschließen ist

Ein nützlicher Bericht identifiziert den Fonds, den Anbieter, den Agenten, Dokumente, Daten, Mitteilungen und die spezifischen Fakten, die unregelmäßig erscheinen. Fügen Sie nach Möglichkeit Kopien bei.