Sie haben ein Problem mit Ihrem Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler vermitteln oder bieten Versicherungsverträge an. Ungebundene Vermittler müssen im Register eingetragen sein und unterliegen einer laufenden Aufsicht.
Wer darf eine Versicherung anbieten?
Versicherungsvermittler dürfen Versicherungsverträge anbieten, wenn sie die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie unterliegen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Für die Ausbildung ist die Versicherungswirtschaft zuständig, während die SFMA Mindestanforderungen festlegt.
Ungebundene und gebundene Vermittler
Ungebundene Vermittler sind rechtlich, finanziell oder anderweitig nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und müssen sich bei der SFMA registrieren. Gebundene Vermittler handeln im Interesse eines oder mehrerer Versicherer und werden indirekt durch diese Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
Berichte und private Streitigkeiten
Die SFMA kann Hinweise auf rechtswidriges Verhalten von Vermittlern prüfen. Sie kann für Kunden keine privatrechtlichen Streitigkeiten klären oder dem Hinweisgeber den Stand und Ausgang von Aufsichtsverfahren mitteilen.