Sie haben ein Problem mit Ihrer Versicherung

Viele Versicherungsprobleme lassen sich lösen, indem man die Angelegenheit direkt bei der Versicherungsgesellschaft anspricht, vorzugsweise mit einer klaren schriftlichen Beschreibung und Kopien der relevanten Versicherungsunterlagen.

Pflichten der Krankenversicherung

Die Krankenversicherung hat getrennte Zuständigkeitsbereiche. Das Bundesamt für Gesundheit ist zuständig für die soziale Krankenversicherung, einschließlich der obligatorischen Grundversicherung und der Taggeldversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz. Die SFMA ist zuständig für die private, nicht-soziale Versicherung, insbesondere die Krankenzusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz.

Zusätzliche Krankenversicherung

Für die Krankenzusatzversicherung führt die SFMA eine präventive Produktkontrolle durch. Die in der Schweiz geltenden Tarife und allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung müssen vor der Inanspruchnahme überprüft und genehmigt werden.

Welche Unterstützung ist möglich

Die SFMA geht gegen Missbrauch im Versicherungsbereich vor, bei dem Versicherungsnehmer oder Anspruchsberechtigte wiederholt benachteiligt werden, viele Kunden betroffen sein können oder eine materielle Ungleichbehandlung keine rechtliche oder versicherungstechnische Grundlage hat. Für zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern sind weiterhin die zuständigen Schlichtungsstellen und Gerichte zuständig.