Ausländische kollektive Kapitalanlagen

Bevor eine ausländische kollektive Kapitalanlage in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegern angeboten werden darf, ist eine Genehmigung der SFMA erforderlich.

Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in die Thematik ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Darin wird erläutert, wann eine Bewilligung, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Genehmigungsvoraussetzungen

Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Antragsteller für ausländische kollektive Kapitalanlagen im Bereich Vermögensverwaltung geeignet ist. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Informationen und Vorlagen

Anträge sollten mit den aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden, die für die Aktivität erforderlich sind. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.