SICAVs: Investmentgesellschaften mit variablem Kapital

Investmentgesellschaften mit variablem Kapital müssen von der SFMA als Institutionen zugelassen sein. Die SFMA muss außerdem die Gründungsdokumente jeder SICAV genehmigen. Handelt es sich bei einer zulassungspflichtigen SICAV um einen Umbrella-Fonds, der aus Teilfonds besteht, muss jeder Teilfonds separat zugelassen werden. Der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) in der Rechtsform einer SICAV ist jedoch von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht ausgenommen (Art. 13 Abs. 2 bis KAG).

Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema SICAV: Investmentgesellschaften mit variablem Kapital. Darin wird erläutert, wann eine Lizenz, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und bei welchen Änderungen möglicherweise eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen

Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Antragsteller in einer Weise organisiert ist, die für SICAVs geeignet ist: Investmentgesellschaften mit variablem Kapital im Bereich Vermögensverwaltung. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Auslagerung und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Anleger, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Bestimmungen in Bezug auf das Institut und das Produkt

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich Bestimmungen in Bezug auf das Institut und das Produkt auf die SICAVs auswirken: Investmentgesellschaften mit variabler Kapitalgenehmigung oder Registrierungsthema. Die relevanten Fakten sollten in einer Weise dokumentiert werden, die es der SFMA ermöglicht, die rechtlichen Grundlagen, operativen Verantwortlichkeiten und aufsichtsrechtlichen Auswirkungen zu verstehen.

Selbstverwaltete und extern verwaltete SICAVs

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich selbstverwaltete und extern verwaltete SICAVs auf die SICAVs auswirken: Investmentgesellschaften mit variabler Kapitalermächtigung oder Registrierungsthema. Die relevanten Fakten sollten so dokumentiert werden, dass die SFMA die rechtlichen Grundlagen, operativen Verantwortlichkeiten und aufsichtsrechtlichen Auswirkungen nachvollziehen kann.

Änderungen der Umstände

Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung beurteilt werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten die Genehmigungsgrundlage an ihr tatsächliches Betriebsmodell anpassen.

Informationen und Vorlagen

Anträge sollten mit den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.