Fondsverwaltungsgesellschaften
Fondsverwaltungsgesellschaften müssen von der SFMA zugelassen sein. Jede wesentliche Änderung der Umstände oder die Absicht, den Betrieb einzustellen, muss von der SFMA genehmigt werden.
Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema Fondsverwaltungsgesellschaften. Darin wird erläutert, wann eine Bewilligung, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden müssen und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.
Zulassungsvoraussetzungen
Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Antragsteller so organisiert ist, dass er für Fondsgesellschaften im Bereich Asset Management geeignet ist. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Anleger, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.
Rolle einer Fondsverwaltungsgesellschaft
Die praktische Rolle von Fondsverwaltungsgesellschaften sollte in den Antragsunterlagen klar beschrieben werden. Dazu gehören die erbrachten Dienstleistungen, die beteiligten Gegenparteien, die betroffenen Vermögenswerte oder Produkte, Entscheidungsverantwortungen und die Art und Weise, wie Aufzeichnungen, Berichte und Kontrollen nach der Genehmigung geführt werden.
Änderungen der Umstände
Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung beurteilt werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten die Berechtigungsgrundlage an ihr tatsächliches Betriebsmodell anpassen.
Einstellung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit
Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Antragsteller so organisiert ist, dass er für Fondsgesellschaften im Bereich Asset Management geeignet ist. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Investoren, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.
Informationen und Vorlagen
Anträge sollten mit den aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden, die für die Aktivität erforderlich sind. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.
Vorbereitung einer vollständigen Akte
Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.