Notifizierungsverfahren für Deutschland

Eine Vereinbarung zwischen der SFMA und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erleichtert das Angebot von Schweizer Wertpapierfonds in Deutschland und deutschen OGAW in der Schweiz. Im Rahmen dieser Vereinbarung kommt anstelle des Zulassungsverfahrens ein Meldeverfahren zum Einsatz.

Diese SFMA-Seite gibt Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in das Meldeverfahren zum Thema Deutschland. Darin wird erläutert, wann eine Genehmigung, Genehmigung, Anzeige oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden müssen und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Informationen

Anträge sind mit den für die Tätigkeit erforderlichen, aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen einzureichen. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.