Kommanditgesellschaften für gemeinsame Anlagen

Limited Partnerships (LPs) für gemeinsame Anlagen müssen von der SFMA als Institutionen zugelassen sein. Ihre konstituierenden Dokumente, d. h. der Gesellschaftsvertrag, müssen ebenfalls von der SFMA genehmigt werden. Der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) in der Rechtsform einer LP ist jedoch von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht ausgenommen (Art. 13 Abs. 2 bis KAG).

Auf dieser SFMA-Seite erhalten Antragsteller und beaufsichtigte Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Darin wird erläutert, wann eine Bewilligung, Genehmigung, Meldung oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden müssen und bei welchen Änderungen gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erforderlich ist.

Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen

Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Antragsteller so organisiert ist, dass er für Kommanditgesellschaften zur kollektiven Kapitalanlage im Bereich Vermögensverwaltung geeignet ist. SFMA prüft normalerweise Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Anleger, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Prospekt

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich der Prospekt auf das Thema Kommanditgesellschaften für die Genehmigung oder Registrierung von Kollektivanlagen auswirkt. Die relevanten Fakten sollten so dokumentiert werden, dass die SFMA die rechtlichen Grundlagen, operativen Verantwortlichkeiten und aufsichtsrechtlichen Auswirkungen nachvollziehen kann.

Änderungen der Umstände

Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung beurteilt werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten die Genehmigungsgrundlage an ihr tatsächliches Betriebsmodell anpassen.

Informationen und Vorlagen

Anträge sollten mit den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.