Schweizerische kollektive Kapitalanlagen

Der genehmigungspflichtige Kollektivanlagevertrag einer schweizerischen kollektiven Kapitalanlage sowie sämtliche Änderungen eines bereits genehmigten Fondsvertrags bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die SFMA.

Diese SFMA-Seite bietet Antragstellern und beaufsichtigten Institutionen einen praktischen Einblick in das Thema Schweizer kollektive Kapitalanlagen. Darin wird erläutert, wann eine Lizenz, Genehmigung, Meldung oder Registrierung erforderlich sein kann, welche Informationen vorbereitet werden sollten und welche Änderungen möglicherweise eine Kontaktaufnahme mit der Behörde erfordern.

Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie sich Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) auf das Thema der Zulassung oder Registrierung von Schweizer kollektiven Kapitalanlagen auswirkt. Die relevanten Sachverhalte sollten so dokumentiert werden, dass die SFMA die rechtlichen Grundlagen, die operativen Verantwortlichkeiten und die aufsichtsrechtlichen Implikationen nachvollziehen kann.

Genehmigungsvoraussetzungen

Im Mittelpunkt der Prüfung steht, ob der Antragsteller so organisiert ist, dass er für Schweizer kollektive Kapitalanlagen im Bereich Vermögensverwaltung geeignet ist. Normalerweise prüft die SFMA Governance, finanzielle Ressourcen, verantwortliche Personen, Risikokontrollen, Compliance-Vereinbarungen, Prüfbarkeit, Outsourcing und ob die geplante Aktivität durchgeführt werden kann, ohne dass vermeidbare Risiken für Kunden, Anleger, Versicherungsnehmer oder die Marktintegrität entstehen.

Änderungen am Fondsvertrag

Wesentliche Änderungen sollten vor der Umsetzung beurteilt werden. Änderungen in Bezug auf Eigentümerschaft, Management, Organisation, Geschäftstätigkeit, Dokumente, Auslagerung, Risikomodelle oder die Entscheidung, eine lizenzierte Aktivität einzustellen, können eine vorherige Genehmigung oder Benachrichtigung erfordern. Antragsteller und Lizenzinhaber sollten die Genehmigungsgrundlage an ihr tatsächliches Betriebsmodell anpassen.

Informationen und Vorlagen

Anträge sollten mit den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Formularen, Erklärungen und Belegen eingereicht werden. Eine vollständige Akte verkürzt in der Regel die Prüfung, da die Behörde ohne wiederholte Rückfragen das Geschäftsmodell, die Verantwortlichen, die Finanzlage, die internen Regeln und die Rechtsgrundlage beurteilen kann.

Vorbereitung einer vollständigen Akte

Antragsteller sollten die Einreichung prägnant, aber vollständig halten: Beschreiben Sie die Tätigkeit, die Rechtsstruktur, die Verantwortlichen, den Kontrollrahmen, die finanziellen Mittel, relevante Dokumente und etwaige grenzüberschreitende Elemente. Wenn weiterhin Unsicherheit besteht, sollte das Problem frühzeitig hervorgehoben werden und nicht erst während der Überprüfung aufgedeckt werden.